Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans Bad 120 für
SZ-Bad "Bergstraße / Am Greiffeld" (Anlage 2) zu und beschließt ihn einschließlich des Entwurfs der Begründung (Anlage 3) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zur öffentlichen Auslegung.
Sachverhalt:
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke im Bereich Bergstraße Nr. 18-34 und Am
Greiffeld Nr. 5-21 sowie Nr. 6-22. Dieser Bereich ist durch eine straßenbegleitende
Einfamilienhausbebauung und größere rückwärtige Gartenflächen geprägt. Die Grundstückstiefen betragen mehr als 60 m. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,8 ha. Für den gesamten Bereich liegt kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor, sodass nur Vorhaben zulässig sind, die sich gemäß § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Mehrmals sind von Bauherren Wünsche geäußert worden, im rückwärtigen Bereich Anbauten zu errichten oder auch die Gartenbereiche baulich zu nutzen. Dies ist planungsrechtlich derzeit nur in geringem Umfang möglich. Ziel der Planung ist daher die Schaffung von städtebaulich verträglichen Erweiterungsmöglichkeiten, um das Potenzial der Grundstückstiefen zu nutzen.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
konnte aufgrund des gewählten beschleunigten Verfahrens verzichtet werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 15.03.2013 bis 02.04.2013 statt. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 13.04.2015 bis 13.05.2015 durchgeführt. Die vorgebrachten Stellungnahmen wurden berücksichtigt.