1.Der Rat der Stadt Salzgitter beschließt über die
vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Lob 4, 4. Änderung für
SZ-Lobmachtersen, “Südlich Crammer Straße” mit örtlicher Bauvorschrift über
Gestaltung (ÖBV), wie in Anlage 2 zur Vorlage 2896/14 vorgeschlagen. Die
Behandlung der vorgebrachten Anregungen wird Bestandteil der Begründung zum
Bebauungsplan Lob 4, 4. Änderung mit ÖBV.
2.Der Rat der Stadt Salzgitter beschließt den
Bebauungsplan Lob 4, 4. Änderung für SZ-Lobmachtersen, “Südlich Crammer Straße”
mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung (Anlage 3 zur Vorlage 2896/14)
gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch zur Satzung. Der Rat der Stadt beschließtdie Begründung (Anlage 4 zur Vorlage
2896/14).
3.Der Rat der Stadt Salzgitter beschließt die Aufhebung
der vom Bebauungsplan Lob 4, 4. Änderung mit ÖBV überdeckten Teilbereiche der
Bebauungspläne Lob 4 mit ÖBV (Anlage 5 zur Vorlage 2896/14) und Lob 4, 2.
Änderung mit ÖBV (Anlage 6 zur Vorlage 2896/14). Nach der Aufhebung werden die
Festsetzungen durch die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Lob 4, 4.
Änd. mit ÖBV ersetzt.
Sachverhalt:
Sachverhalt:
Ziel der 4. Änderung des
Bebauungsplanes Lob 4 ist die Nutzung der gesamte Freifläche für eine
Wohnbebauung mit ca. 10 Eigenheimen. Die Bauflächen sind als Dorfgebiet mit dem
Schwerpunkt Wohnen (MDw) festgesetzt.
Die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen
für die Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgen auf Flächen des Ökokontos
der Stadt Salzgitter in der Fuhrseaue südlich von Reppner. Diese Flächen
stellen die Geltungsbereiche 2 und 3 des Bebauungsplanes dar.
Im Zuge dieser Bebauungsplanänderung werden die
Grünflächen entlang der Fuhse entsprechend den Vorgaben des Regionalen
Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig zur Renaturierung der Fuhse
und des Auenbereiches planungsrechtlich gesichert.
Mit dem Bebauungsplan Lob 4 wurde 1980 eine örtliche
Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) erlassen. Die sehr detaillierten
Anforderungen an Gebäudesockel, Dachformen und –gestaltung sowie an Garagen
werden aufgehoben und durch eine deutlich reduzierte örtliche Bauvorschrift
über Gestaltung ersetzt. Es werden lediglich Anforderungen an die Dachform und
–farbe gestellt, wobei den Bauherrn ein ausreichender Gestaltungsspielraum
eingeräumt wird.
Die frühzeitige Bürgeranhörung hat im Februar 2001
stattgefunden. Hinweise und Anregungen aus der Bürgeranhörung wurden, soweit
sie für das Planverfahren relevant waren, in die Planung aufgenommen. Die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte Anfang 2002. Die
vorgebrachten Anregungen wurden in der Planung berücksichtigt.
Während der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes zum
Jahresbeginn 2003 wurden mehrere Anregungen von Anwohnern vorgebracht, die sich
vor allem auf die voraussichtliche Höhe der Baustraße und auf den Zustand der
Kanalisation in SZ-Lobmachtersen beziehen. Diese Anregungen werden, sofern sie
nicht ausgeräumt werden konnten, im Rahmen dieser Vorlage abschließend
behandelt.
Die
Stadt Salzgitter hat die neu geschaffenen Bauflächen erworben und wird sie zu
Bauland entwickeln. Die überschlägigen
Erschließungskosten betragen: 118 000 € für den Straßenbau und 55 000 € für den
Kanalbau.
Es wird empfohlen, entsprechend der
Vorlage zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Finanzielle Auswirkungen: Nein.
Anlagen:
Anlagen:
1.Geltungsbereich 1 des Bebauungsplans Lob 4, 4. Änd. mit
ÖBV
2.Behandlung der Anregungen zum Bebauungsplan Lob 4, 4.
Änd. mit ÖBV
3.Bebauungsplan Lob 4, 4. Änderung für SZ-Lobmachtersen,
“Südlich Crammer Straße” mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung
4.Begründung zum Bebauungsplan Lob 4, 4. Änd. mit ÖBV
5.Bebauungsplan Lob 4 mit ÖBV
6.Bebauungsplan Lob 4, 2. Änd. mit ÖBV
Die Anlagen 3,5 und 6 sind der Vorlage
nicht beigefügt. Sie liegen während der Beratung im Sitzungszimmer aus.