Begründung:
Das Jugendparlament der Stadt Salzgitter hat in seiner Sitzung am 16.01.2017 zwei Geschäftsordnungsanträge mit erforderlicher 2/3-Mehrheit beschlossen. Diese hatten eine Änderung der Geschäftsordnung und der Wahlordnung zur Folge.
Ziel der Geschäftsordnungsanträge war unter Anderem den Beisitzern ein Stimmrecht einzuräumen. Die Beisitzer (Jugendliche von 12 bis 14 Jahren) waren immer sehr aktiv in der Arbeit des Jugendparlamentes eingebunden und konnten sich sehr konstruktiv in die Vorhaben des Jugendparlamentes einbringen. Diese Arbeit soll mehr wertgeschätzt werden, indem Ihnen nun auch ein Stimmrecht eingeräumt werden soll und sie somit den Parlamentariern inhaltlich gleichgestellt werden, Trotz dieser inhaltlichen Gleichstellung mit den Parlamentariern sollen die 3 zusätzlichen Plätze für Beisitzer erhalten bleiben, um den 12- 14 Jährigen eine gesicherte Teilnahme zu ermöglichen.
Ein weiterer inhaltlicher Punkt war die mangelnde Besetzungspraxis des Jugendparlamentes. Bisher war die Aufnahme nur durch direkte Wahl und damit zu einem festgelegten Zeitpunkt möglich. Mit der Änderung ist nun auch eine Aufnahme von interessierten Jugendlichen während der laufenden Wahlperiode durchführbar. Die Maximalgröße des Jugendparlamentes wird jedoch nicht verändert. Auf diese Weise sollen mehr Jugendliche zur Mitarbeit im Jugendparlament motiviert werden.
Zusätzlich zu diesen Änderungen wird auch die bereits am 28.01.2015 beschlossene Ergänzung bezogen auf die Fahrtkostenerstattung (Vorlage 3758/16) redaktionell ergänzt.
Die Verwaltung hat auf dieser Basis eine veränderte Fassung der Geschäftsordnung erarbeitet, die in der Sitzung des Jugendparlamentes am 07.02.2017 vorab im Detail abgestimmt worden ist. Die nun endgültige Fassung wird dem Rat der Stadt Salzgitter hiermit zur Beschlussfassung vorgelegt.