Die Verwaltung beantwortet die Fragen der CDU-Ortsratsfraktion, wie weit die Planungen hinsichtlich der Dorfgemeinschaftsräume in der ehemaligen Schule sind und wann mit einem Beginn der Umbaumaßnahmen zu rechnen ist, wie folgt:
Gemäß Beschlussvorlage 0180/16 vom 13.12.2011 „Umbau der „Alten Schule“ in SZ Lobmachtersen zu einem Feuerwehrhaus mit Dorfgemeinschaftseinrichtung und Anbau eines Feuerwehrgerätehauses“ hat der Rat folgenden Beschluss gefasst:
Errichtung von Räumen für die Feuerwehr, Jugendfeuerwehr und die örtlichen Vereine im Schulgebäude. Neubau des Feuerwehrgerätehauses auf dem Schulgelände. Die Räumlichkeiten für die örtlichen Vereine sind als hiervon abgetrennte finanzielle Maßnahme in Höhe von ca. 75.000 € zu sehen. Die ehemalige Lehrerwohnung im Schulgebäude soll von Vereinen angemietet werden können.
Der EB 85 hat inzwischen die Räumlichkeiten für die Feuerwehr in Lobmachtersen geschaffen. Bezüglich des Ausbaus der ehemaligen Lehrerwohnung im Schulgebäude gibt es allerdings drei Probleme:
- Wenn die Räume im Dachgeschoss der Dorfgemeinschaft Lobmachtersen zur Verfügung gestellt werden sollen, müssen diese baulich so vorbereitet werden, dass sie auch von körperlich eingeschränkten Personen genutzt werden können. Das hat zur Folge, dass ein behindertengerechtes WC und ein Aufzug geschaffen werden müssen. Aufgrund von baulichen Besonderheiten mit Halbebenen hat der EB 85 diverse Alternativen für die günstigste Anordnung des Aufzugs geprüft. Die günstigste Möglichkeit ist der Anbau eines Außenaufzuges an der Giebelseite des Gebäudes.
- Das einzige Treppenhaus, über welches die Räume für die Dorfgemeinschaft im Dachgeschoss zugänglich sind, ist aus Holz. Es muss ein zweiter Fluchtweg geschaffen werden durch Anbau einer Außentreppe.
- Direkt neben der ehemaligen Lehrerwohnung befindet sich eine zweite Wohnung, die seit 1974 zu Wohnzwecken vermietet ist. Der Mietvertrag ist nicht kündbar. Es ist zu befürchten, dass die Nutzung der ehemaligen Lehrerwohnung durch die Dorfgemeinschaft, u.a. für Chorproben, zu erheblichen Beeinträchtigungen der vermieteten Wohnung führen wird, da in dem alten Gebäude eine wirksame Schalldämmung mit vertretbarem Aufwand nicht herstellbar ist. Streitigkeiten zwischen der Dorfgemeinschaft und den Wohnungsmietern sind sozusagen vorprogrammiert. Aus diesem Konflikt können sich Nutzungseinschränkungen bis hin zu Nutzungsuntersagungen ergeben.
Die Kosten für den Ausbau des Dachgeschosses einschließlich Außenaufzug, Behinderten-WC und Ausbau eines zweiten Fluchtwegs belaufen sich gemäß Kostenschätzung des EB 85 auf ca. 420 T€. Davon entfallen 15 T€ auf den Grundstückskauf, 29 T€ auf die Ablösung von Einstellplätzen, 186 T€ auf die Baukonstruktion, 90 T€ auf die technischen Anlagen, 27 T€ auf Abbruch und Entsorgung und 73 T€ auf Baunebenkosten. Alleine der Aufzug einschließlich Schacht ist mit 120 T€ zu kalkulieren.
Die Kosten für einen Bauakustiker, der Maßnahmen für den Schutz der Wohnungsmieter vor Lärm planen müsste, sowie die Kosten für die Umsetzung dieser Maßnahmen sind in den Kosten nicht enthalten.
Es stehen dem Fördermittel in Höhe von 75.000 € aus der Dorfentwicklung entgegen.
Aufgrund der ermittelten Kosten sowie der zu erwartenden Konflikte zwischen Dorfgemeinschaft und Wohnungsmietern empfiehlt der EB 85, die Planungen für den Ausbau des Dachgeschosses nicht weiter zu verfolgen.
Stattdessen sollte der EB 85 unter Einbeziehung der Dorfgemeinschaft sowie der Feuerwehr nach einer alternativen, kostengünstigeren Lösung für die Dorfgemeinschaft suchen, auch wenn dadurch Fördermittel in Höhe von 75 T€ nicht genutzt werden können.
Mit der Dorfgemeinschaft sind mehrere, sehr konstruktive Gespräche geführt worden. Die Dorfgemeinschaft bietet an, die Kosten durch Eigenleistung zu reduzieren. Der EB 85 und die Dorfgemeinschaft prüfen Alternativen, die auch unter Berücksichtigung des Entfalls der Fördermittel für Salzgitter kostengünstiger sind.
Die Ortsfeuerwehr hat darüber hinaus angeboten, an 8 - 10 abgestimmten Terminen im Jahr den Schulungsraum der Feuerwehr der Dorfgemeinschaft zur Verfügung zu stellen.