Sachverhalt:
Im Stadtteil SZ-Bad besteht eine erhebliche Nachfrage nach Wohnbauland, insbesondere für den Einfamilienhausbau, der nur ein geringes Angebot an Bauplätzen gegenüber steht. Zur Deckung des Bedarfs soll der Bereich der ehemaligen Schlichtwohnungen im Bereich der Straße „Am Nordholz“ neu geordnet und mit einer Einfamilienhausbebauung auf 48 Baugrundstücken bebaut werden.
Die ehemaligen Schlichtwohnungen im Bereich der Straße „Am Nordholz“ wurden im Oktober/November 2016 abgerissen. Gleichzeitig sollen zur städtebaulichen Arrondierung des Gebietes bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen mit in die Planung einbezogen werden. Die Fläche umfasst den Bereich zwischen der Bebauung entlang der Straße Worthkamp, der Nord-Süd-Straße und dem Landschaftsschutzgebiet Salzgitterscher Höhenzug. Der Geltungsbereich ist in der Anlage 1 gekennzeichnet.
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA), um hier ein Einfamilienhauswohngebiet für eingeschossige Einzel- und Doppelhäuser entwickeln zu können. Um der exponierten Lage des Baugebietes am Ortsrand von SZ‑Bad Rechnung zu tragen, werden nicht nur das Maß der baulichen Nutzung sowie die Lage der Gebäude auf den Grundstücken geregelt sondern, auch Festsetzungen zur äußeren Gestaltung getroffen.
Die Erschließung des Gebietes erfolgt über die Engeroder Straße und die Straße „Am Nordholz“. Ausgehend von diesen beiden Straßen wird ein Erschließungssystem entwickelt, das aus vier Stichstraßen besteht, die fingerartig von Südosten nach Nordwesten und Westen verlaufen. Dieses Straßensystem wird durch Grünflächen ergänzt, die das Baugebiet gliedern. Gleichzeitig wird damit auch eine Eingrünung des Baugebietes vorgenommen, um auf die unmittelbare Nähe zum Landschaftsschutzgebiet Salzgitterscher Höhenzug zu reagieren und einen aufgelockerten Ortsrand zu schaffen.
Zum Schutz vor Verkehrslärm von der angrenzenden Nord-Süd-Straße, wird eine Lärmschutzwand geplant. Im Südosten des Baugebietes ist ein Regenwasserrückhaltebecken vorgesehen.
Um die mit dem Bebauungsplan verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen, wird dem Bebauungsplan eine Ausgleichsfläche zugeordnet und als zweiter Geltungsbereich festgesetzt. Die Ausgleichsfläche liegt im Bereich des so genannten Hillenholz-Knotens (Einmündung der Nord-Süd-Straße auf die Industriestraße Mitte) auf der Westseite der Nord-Süd-Straße und ist in der Anlage 3 gekennzeichnet. Im Rahmen des Öko-Kontos der Stadt Salzgitter wurde hier bereits eine Streuobstwiese angelegt.
Für das Plangebiet wurden eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden sowie eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die während dieser Beteiligungsschritte eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 6 aufgeführt.