Vorlage - 0439/17
Betreff: |
Fortschreibung des integrierten Handlungskonzeptes für die Stadtumbaumaßnahme "Seeviertel" |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage |
Federführend: | 60 - Referat Stadtumbau und Soziale Stadt |
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Beratungsfolge: |
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Beschlussvorschlag: Die Fortschreibung des integrierten Handlungskonzeptes für die Jahre 2017 bis 2019 für die Stadtumbaumaßnahme „Seeviertel“ wird beschlossen. Die Realisierung der in der Fortschreibung aufgeführten Maßnahmen ist anzustreben, sofern die konkrete Haushaltssituation es zulässt. Das gilt insbesondere für die Folgekosten.
Sachverhalt: Bei den alljährlichen Anmeldungen zur Fortschreibung des Städtebauförderungsprogrammes des Landes Niedersachsen wird vom Land u.a. die Vorlage eines inte-grierten Handlungskonzeptes (ggf. in Form einer Fortschreibung) verlangt. Das Handlungskonzept dient gegenüber dem Land als Darstellung der voraussichtlich mit Einsatz von Städtebauförderungsmitteln der kommenden Jahre angestrebten Maßnahmen. Denn Gegenstand der Förderung sind nicht die einzelnen Maßnahmen (Projekte), sondern die jeweiligen städtebaulichen Gesamtmaßnahmen ‑ in diesem Fall „Stadtumbau / Seeviertel“. Die Stadtumbaumaßnahme „Seeviertel“ wurde erstmalig im Jahr 2008 in das Städtebauförderungsprogramm des Landes „Stadtumbau West“ aufgenommen. Die letzte Fortschreibung des Handlungskonzeptes wurde vom Verwaltungsausschuss für die Jahre 2014 ‑ 2017 am 17.06.2014 beschlossen (Vorlage 3097/16). Es ist nun die Fortschreibung des Handlungskonzeptes ab 2017 zu erstellen.
Finanzielle Auswirkungen: Das Handlungskonzept zeigt grob geschätzt die voraussichtlichen Kosten der einzelnen Maßnahmen auf. Das Handlungskonzept entfaltet aber keine finanziellen Verbind-lichkeiten oder Auswirkungen. Die Projekte und sonstigen Maßnahmen werden im Rahmen des Investitionsprogrammes und den jeweiligen jährlichen Haushaltsanmeldungen geplant, einzeln mit gesonderten Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorbereitet und nach politischem Beschluss realisiert. Erst mit dem jeweiligen Projektbeschluss entsteht die Verbindlichkeit zur Durchführung der Maßnahme. Für die Finanzierung der investiven Projekte bestehen noch Haushaltsreste in Höhe von rd. 1,2 Mio. €. Außerdem sind im Investitionsprogramm bei Investitionsnummer 6010015900 für die Jahre 2017 bis 2019 jeweils = 450.000,00 € enthalten. Die Mittel werden zur Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen benötigt.
Anlage: Integriertes Handlungskonzept - Fortschreibung 2017 - 2019
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