Mitteilung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 01.12.2015 den Antrag 4756/16 der CDU/FDP-Ratsfraktion i. S. Prüfung der Entwicklungsmöglichkeiten neuer Baugebiete im Norden Salzgitters einstimmig wie folgt beschlossen:
„Die Verwaltung der Stadt Salzgitter wird gebeten zu prüfen, welche Flächen im Bereich der Ortschaft Nord kurz- und mittelfristig als Baugebiet für Einfamilienhäuser (Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser) entwickelt werden können. Bestandteil dieser Prüfung soll sein, welche Stärken und Schwächen für die Gebiete zu berücksichtigen wären und welche Eigentumsverhältnisse zugrunde liegen. Die Prüfung soll unabhängig davon erfolgen, durch wen später die Entwicklungs- und Erschließungskosten getragen werden. Das Ergebnis der Verwaltungsprüfung wird zur weiteren Behandlung in die Fachausschüsse und in den Ortsrat Nord verwiesen.“
Die hier vorgelegte Zusammenstellung skizziert die Rahmenbedingungen und die Möglichkeiten einer künftigen Siedlungsentwicklung in der Ortschaft Nord, wobei der Schwerpunkt auf einer Flächeneignung für die Bebauung mit Einfamilienhäusern liegt.
Insgesamt sind 10 Standortvorschläge für künftige Wohnbauflächen in die Betrachtung aufgenommen worden. Das Fachgebiet Stadtplanung hat für diese Vorschläge auf der Basis ausgewählter Kriterien eine Analyse und Einschätzung der Realisierungsmöglichkeiten vorgenommen. Neben den 9 in der Ortschaft Nord gelegenen Standortvorschlägen befindet sich eine Fläche unmittelbar angrenzend an die vorhandene Wohnbebauung in Fredenberg in der Ortschaft Nordwest, so dass die Mitteilungsvorlage auch dem Ortsrat der Ortschaft Nordwest zur Kenntnis gegeben werden soll.
Die untersuchten Standorte für Wohnbauflächen werden auf Einzelblättern mit einem Lageplan und dem Ergebnis der Analyse dokumentiert. Insgesamt werden 4 Gebiete mit 740 Bauplätzen (59,2 ha) als „gut geeignet“ beurteilt. Als „geeignet“ sind 4 Gebiete mit insgesamt 149 Bauplätzen (11,85 ha) einzustufen. 2 Gebiete erwiesen sich als „bedingt geeignet“ für die Wohnbaulandentwicklung.
Finanzielle Mittel sind für die Entwicklungsmöglichkeiten dieser neuen Baugebiete in der Ortschaft Nord im Wirtschaftsplan des städtischen Eigenbetriebes Grundstücksentwicklung (EB 62) zur Zeit nicht vorgesehen bzw. eingestellt.