Vorlage - 0692/17
Betreff: |
1. Änderung der Verordnung über das "Naturschutzgebiet Mittleres Innerstetal mit Kanstein" in den Städten Langelsheim und Goslar, der Gemeinde Liebenburg und der Samtgemeinde Lutter am Barenberge, Landkreis Goslar, der Stadt Salzgitter, der Samtgemeinde Baddeckenstedt, Landkreis Wolfenbüttel, der Stadt Bad Salzdetfurth und der Gemeinde Holle, Landkreis Hildesheim |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage |
Federführend: | 61 - Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz |
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Beratungsfolge: |
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Beschlussvorschlag: Die 1. Änderung der Verordnung über das „Naturschutzgebiet Mittleres Innerstetal mit Kanstein" in den Städten Langelsheim und Goslar, der Gemeinde Liebenburg und der Samtgemeinde Lutter am Barenberge, Landkreis Goslar, der Stadt Salzgitter, der Samtgemeinde Baddeckenstedt, Landkreis Wolfenbüttel, der Stadt Bad Salzdetfurth und der Gemeinde Holle, Landkreis Hildesheim, wird beschlossen.
Begründung: Ursprünglich wurde die Verordnung „Naturschutzgebiet Mittleres Innerstetal mit Kanstein“ gemeinsam durch die Landkreise Goslar, Hildesheim und Wolfenbüttel sowie durch die Stadt Salzgitter erlassen. Aus diesem Grund muss auch eine Änderung der Verordnung gemeinsam erfolgen und für die Wirksamkeit der 1. Änderung ist aus formellen Gründen auch ein Beschluss des Rates der Stadt Salzgitter erforderlich. Durch die 1. Änderung der Verordnung über das „Naturschutzgebiet Mittleres Innerstetal mit Kanstein“ ist das Stadtgebiet der Stadt Salzgitter nicht betroffen. Die Änderungen erfolgen im Landkreis Goslar durch die Aufnahme des bisherigen Naturschutzgebietes „Schlackenhalde Bredelem“ und einer weiteren an das Naturschutzgebiet angrenzenden Fläche.
Anlagen: - 1. Änderung – NSG Mittleres Innerstetal mit Kanstein – Verordnung - 1. Änderung – NSG Mittleres Innerstetal mit Kanstein – Begründung - 1. Änderung – NSG Mittleres Innerstetal mit Kanstein – Übersichtskarte - 1. Änderung – NSG Mittleres Innerstetal mit Kanstein – Detailkarte
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