Vorlage - 0650/17-AW
Betreff: |
Zaun am ehemaligen Schulportplatz in SZ-Flachstöckheim Anfrage der CDU-Fraktion des Ortsrates der Ortschaft Südost vom 08.05.2017 im Ortsrat der Ortschaft Südost am 23.05.2017 |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beantwortung von Ortsratsanfragen |
Federführend: | EB 85 - Eigenbetrieb Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik Salzgitter |
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Beratungsfolge: |
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Der Ortsrat der Ortschaft Südost fragt an, wer für die Verkehrssicherung des Zaunes am ehemaligen Schulsportplatz an der „Alten Landstraße“ in Salzgitter-Flachstöckheim verantwortlich ist. Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt: Das Flurstück 20/35 in Flachstöckheim ist nicht mehr in städtischem Besitz. Der Eigentümer des Grundstücks ist für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Für die im Eigentum der Stadt befindlichen Flurstücke 20/34 und 74/11 wird die Zaunanlage überprüft und ggf. repariert.
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