Sachverhalt:
§ 6 der Ordnung für die Berufung eines Seniorenbeirates in der Stadt Salzgitter lautet:
§ 6
Mitgliedschaft in Fachausschüssen des Rates
(1) Zur Berufung zu Mitgliedern im Stadtplanungs- und Bauausschuss, Umwelt- und Klimaschutzausschuss und Ausschuss für Bildung und Kultur als „Andere Person“ im Sinne des § 71 Abs. 7 des NKomVG schlägt der Seniorenbeirat aus seiner Mitte dem Rat jeweils eine Person sowie eine weitere Person zur Vertretung vor.
„Andere Person“ im Sinne des § 71 Abs. 7 NKomVG im Ausschuss für Soziales- und Integration ist die oder der Vorsitzende des Seniorenbeirates.
In der konstituierenden Sitzung am 15. Juni 2017 wählten die Mitglieder des Seniorenbeirates aus ihrer Mitte Vorschläge für die „Anderen Personen“ ohne Stimmrecht und deren Vertreter im Sinne des § 71 Abs. 7 NKomVG für den Stadtplanungs- und Bauausschuss, den Umwelt- und Klimaausschuss sowie den Ausschuss für Bildung und Kultur für die kommende Berufungsperiode 2017 bis 2022 aus. Die genannten Personen erklärten ihre Bereitschaft zur Wahrnehmung der jeweiligen Funktion.