Mitteilung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.03.2017 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, in Ergänzung zu den Aktivitäten des EB 62 (Grundstücksentwicklung) und ggf. unter Einbeziehung externer Beratung ein gesamtstädtisches Konzept zur Entwicklung und Vermarktung von Wohnbaugrundstücken zu erstellen. Hierbei sollen auch Modelle für eine kooperative Baulandentwicklung durch privates Engagement (durch Investoren, Entwickler, Erschließungsträger) und die Auslobung von Investorenwettbewerben einbezogen werden. Das Konzept soll bis spätestens Ende des 3. Quartals 2017 dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Aufgrund des Bearbeitungsumfangs ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt erkennbar, dass die gesamtstädtische Wohnbauflächenpotenzialanalyse nicht bis zum Ende des 3. Quartals 2017 fertiggestellt werden kann. Nach der aktuellen Zeitplanung soll das Konzept den Selbstverwaltungsgremien bis zum Ende des 1. Quartals 2018 vorgelegt werden, so dass die Beratung des Konzepts in den Gremien im April 2018 beginnen kann.
Die Vorgehensweise bei der Ermittlung potenzieller Wohnbauflächenstandorte erfolgt in mehreren Stufen bzw. Arbeitsschritten: Zunächst werden alle bisher im Rahmen von Anfragen, früheren Programmen oder im Zuge von B-Plan-Aufstellungsbeschlüssen bewerteten Standorte überprüft und auf ihre Eignung für die künftige Wohnbauflächenentwicklung bewertet. Grundsätzlich soll verstärkt die Möglichkeit der Innenentwicklung geprüft werden (Grundsatz: Innenentwicklung vor Außenentwicklung). Auf der Grundlage von Ortsbegehungen werden weitere Standorte für die Wohnbauflächenentwicklung identifiziert. Anschließend wird für jede einzelne Fläche ein Standort-Steckbrief erstellt, in dem die Entwicklungsfähigkeit der Fläche als Bauland unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien wie z. B. Schallbelastung, ÖPNV-Erreichbarkeit, Eigentumsverhältnisse, Altlastenverdacht, Ackerzahl, Nahversorgungssituation und Grundwasserflurabstand bewertet wird. Die Ergebnisse der Standortbewertungen werden im Endbericht aufbereitet und zusammenfassend dargestellt.
Desweiteren hat der Rat in der Sitzung am 22.03.2017 beschlossen, dass die Verwaltung eine „Vermarktungsstrategie von Wohnbaugrundstücken“ erarbeitet.
Die Verwaltung wird diese aufgrund der inhaltlichen Zusammenhänge parallel zum Wohnbauflächenkonzept erarbeiten und bis zum Ende des 1. Quartals 2018 den politischen Gremien vorlegen.