Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beauftragt den Betriebsausschuss, den Wirtschaftsplan 2018 für den Eigenbetrieb Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik (SZ-G.E.L.) zu beraten. Der Finanzausschuss wird mit der Beratung der den Haushaltsplan 2018 betreffenden Finanzdaten des Wirtschaftsplans beauftragt. Der Wirtschaftsplan 2018 soll nach Abschluss der Vorberatungen gemeinsam mit dem Haushaltsplan 2018 in den Rat zur Beschlussfassung eingebracht werden.
Sachverhalt:
Der Wirtschaftsplan 2018 wurde gemäß §§ 13 - 17 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) des Landes Niedersachsen vom 17.01.2011 erstellt. Im Rahmen dieser Regelungen wird folgender Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 festgestellt:
Erfolgsplan | | Plan 2018 |
| Betriebliche Erträge | 50.187 T€ |
| Betriebliche Aufwendungen | 45.879 T€ |
| Betriebliches Ergebnis | 4.308 T€ |
| Finanzergebnis | -2.545 T€ |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 1.763 T€ |
| Steuern | 35 T€ |
| Jahresergebnis | 1.728 T€ |
Vermögensplan | Einnahmen/Ausgaben | 43.978 T€ |
Die Zusammensetzung der Erträge und Aufwendungen wird im Textteil zum Wirtschaftsplan dargestellt.
Die Einzelmaßnahmen werden in Anlage 2a (Instandhaltungs- und Sanierungsplanung in Schulen) und Anlage 2b (Instandhaltungs- und Sanierungsplanung in sonstigen Objekten) aufgeführt. Der Personalaufwand wird durch den Stellenplan bestimmt (Stellenübersicht Anlage 5b bis 5d des Wirtschaftsplans).
Die Ausgaben des Wirtschaftsplans 2018 werden durch umfangreiche Investitionen im Gebäudebestand bestimmt. Die investiven Maßnahmen werden in Liste 3 dokumentiert. Die dafür erforderliche Finanzierung wird im Vermögensplan (Anlage 4) dargestellt. Darin werden die Tilgung von Krediten gegenüber der Stadt Salzgitter und die geplante Kreditaufnahme berücksichtigt. Die Planung sieht eine neue Kreditermächtigung für 2018 in Höhe von 2.837 T€ vor. Kreditermächtigungen des Vorjahres und des Vorvorjahres betragen insgesamt 15.353 T€.
Zur Deckung des Finanzbedarfs sind weitere Investitionszuschüsse des städtischen Haushalts in Höhe von 8.910 T€ erforderlich.
Anlagen:
Wirtschaftsplan 2018 mit den folgenden Anlagen
1. Erfolgsplan 2018 und mittelfristige Ergebnisplanung 2019-2021 (Anlage 1)
2. Instandhaltungs- und Sanierungsplanung 2018 (Anlage 2a und 2b)
3. Planung der investiven Maßnahmen 2018 und mittelfristige Investitionsmaßnahmen 2019-2021 (Anlage 3)
4. Vermögensplan 2018 und mittelfristige Finanzplanung 2019-2021 (Anlage 4)
5. Organigramm und Stellenplan 2018 (Anlage 5a bis 5d)