Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Gebietskörperschaft ist Auftraggeber der vergebenen oder noch zu vergebenden Gutachten?
Antwort der Verwaltung: Auftraggeber sind die Städte Braunschweig und Salzgitter, die Vergabe ist über die Stadt Braunschweig erfolgt.
- Durch welche Organe welcher Gebietskörperschaft wurden die bisherigen Vergabebeschlüsse gefasst oder sollen gefasst werden?
Antwort der Verwaltung: Die Beauftragung der Machbarkeitssudie, Teil Realisierung, wurde im Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Braunschweig vorberaten und im Verwaltungsausschuss entschieden. Die anderen Gutachten wurden von der Stadt Braunschweig als Geschäft der laufenden Verwaltung vergeben.
Der Wirtschafts- und Steuerungsausschuss und der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter wurden über die Vergabe der verschiedenen Gutachten informiert.
- Welches Büro oder welche Firma wurde oder wird beauftragt?
Antwort der Verwaltung:
Bodengutachten: bsp ingenieure, Braunschweig
(Entwässerungsplanung: hausintern)
Faunistische/floristische Bestandserfassung incl. Landschaftsbild: alw, Prof. Dr. Thomas Kaiser, Beedenbostel (Celle)
Juristisches Gutachten zum Ausschluss von Betrieben, die der Strahlenschutzverordnung unterliegen sowie sonstiger Tätigkeiten im Umgang mit radioaktiven Stoffen: Rechtsanwaltskanzlei Redeker, Sellner, Dahs, Berlin
Schallgutachten: GeräuscheRechner Henning Arps, Hildesheim und Dekra Hannover
Verkehrsgutachten: Ingenieurgemeinschaft Dr. Schubert, Hannover
Machbarkeitsstudie –Teil Realisierung: ExperConsult Wirtschaftsförderung & Investitionen GmbH & Co.KG, Dortmund
- Wie hoch sind die Kosten der jeweiligen Gutachten?
Antwort der Verwaltung: die Kosten werden gesondert im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung bekanntgegeben.
- Wie erfolgt die Finanzierung der Gutachterkosten?
Antwort der Verwaltung: Die Finanzierung erfolgt zu 2/3 durch die Stadt Braunschweig und zu 1/3 durch die Stadt Salzgitter. Die Obergrenze für die Finanzierung der Gutachten liegt bei 300.000,- €.
- Wann werden die Gutachten voraussichtlich vorliegen?
Antwort der Verwaltung: Das Ergebnis des Bodengutachtens liegt seit dem 16.11.2017 vor. Die Ergebnisse der übrigen Gutachten werden voraussichtlich bis Ende des Jahres 2017 vorliegen.
Hinweis: Die Beantwortung der Fragen zu den einzelnen Gutachten ist in den Fällen, in denen sie gleichlautend war, zusammengefasst worden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.