Beschlussvorschlag:
Die Begründung zum Bebauungsplan wird unter Punkt "4.1.5 Immissionsschutz“
wie folgt ergänzt:
Dabei kann es dazu kommen, dass bei der Ausbringung von Pestiziden sich diese auf benachbarten Flächen im Plangebiet niederschlagen, so zum Beispiel auf Obst und Gemüse in Hausgärten oder Spielflächen von Kindern, und zu gesundheitlichen
Beeinträchtigungen und Schäden an Wild- oder Gartenpflanzen führen können
Begründung
In unmittelbarer Nachbarschaft des Plangebietes befinden sich umfangreiche
landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Landwirtschaftskammer Hannover weist in
ihren Stellungnahmen vom 28.8.2015 und vom 07.08.2017 darauf hin, dass von diesen Nutzflächen "im Rahmen der Bewirtschaftung gelegentlich Emissionen ausgehen können. Emission können im Plangebiet in Form von Staub, Gerüchen und Geräuschen auftreten und sind als ortsüblich hinzunehmen."
Im Rahmen der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen erfolgt üblicherweise eine Ausbringung von Pestiziden mittels Spritzen der Felder. Hierbei kann es dazu kommen, dass der feine Sprühnebel vom Ort der Anwendung verweht wird und sich auf Nachbarflächen, und in Gewässern, Gehölzen und Gärten niederschlägt, der sogenannte Pestizid – Abdrift. Über diesen Abdrift gelangt der Sprühnebel auf Obst und Gemüse in Gärten von benachbarten Grundstücken und auf Spielflächen von Kindern. Dadurch kann es zu gesundheitlichen Beschwerden bis hin zu Pestizidvergiftungen kommen.
Deshalb ist entsprechend dem Vorsorgegrundsatz in der Bauleitplanung zur
Berücksichtigung der Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse sowie der
Ermittlung und Darstellung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen eine
entsprechende Ergänzung der Begründung geboten.