Vorlage - 1460/17
Betreff: |
Haushaltssatzung für das Jahr 2018 |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage |
Federführend: | 20 - Fachdienst Haushalt und Finanzen |
| |
Beratungsfolge: |
|
 |  |  |  |
|
|
|
Beschlussvorschlag: - Die Haushaltssatzung 2018 sowie das Investitionsprogramm 2017 - 2021 werden in der Fassung des Einbringungshaushaltes jeweils unter Einbeziehung der vom Finanzausschuss empfohlenen Änderungen beschlossen. Beschlossen werden auch die vom Finanzausschuss einstimmig empfohlenen Veränderungen der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe.
- Das gemäß § 110 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz aufzustellende Haushaltssicherungskonzept wird in der sich unter Einbeziehung der Beschlüsse zur Haushaltsatzung sowie dem Investitionsprogramm 2017 - 2021 ergebenden Fassung beschlossen.
- Grundstücksveränderungen zwischen der Kernverwaltung und den Eigenbetrieben wirken sich nur in der bilanziellen Darstellung aus. Sie führen zu keinem Finanzmittelfluss.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen des Maßnahmenvollzugs notwendige Verschiebungen innerhalb Einzelveranschlagungen von Landes- und insbesondere Bundeszuschüssen unmittelbar vornehmen zu können. Diese Ermächtigung gilt auch für die beim Eigenbetrieb 85 Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik veranschlagten Zuschussleistungen. Über vorgenommene Veränderungen ist kurzfristig zu berichten, gegebenenfalls sind notwendige Beschlüsse herbeizuführen.
- Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2018 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 280 Mio. € festgesetzt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Ansätze des Ergebnishaushaltes 2018 in die Folgejahre entsprechend fortzuschreiben.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, für die Reinschrift des Haushaltsplanes 2018 und des Investitionsprogrammes 2017 - 2021 redaktionelle Änderungen, Umbuchungen bei Produktveränderungen, etwaige Anpassungen an eine geänderte Organisationsstruktur sowie eine Verteilung der Veränderungslisten anhand vorhandener Schlüssel auf die entsprechenden Produkte, Kostenstellen und Kostenträger vorzunehmen und auf der Grundlage der in der Ratssitzung gefassten Beschlüsse Planansätze zu ergänzen, sowie die vorgeschriebenen Übersichten zu den freiwilligen Leistungen in aktualisierter Form beizufügen.
- Die Wirtschaftspläne sind unter Einbeziehung der vom Rat auf Empfehlung des Finanzausschusses beschlossenen Änderungen anzupassen.
- Weiterhin wird die Verwaltung ermächtigt, für das Jahr 2018 Kredite in einer Gesamthöhe von 90 Mio. € zur Umschuldung aufzunehmen. Die Laufzeit wird begrenzt durch die Endfälligkeit oder aber die Notwendigkeit einer weiteren Umschuldung des einzelnen Kredites.
- Bei den Kreditaufnahmen für Umschuldungen sollen die Zinsaufwendungen der Investitions- und Liquiditätskredite inklusive derivative Instrumente die Ansätze des Haushaltsjahres nicht überschreiten. Die Tilgung erfolgt in gleichen Raten.
Sachverhalt: Die Ansätze für die Flüchtlingshilfe werden weiterhin in dem Sonderbudget 50 S_1 ausgewiesen. Diese Darstellung erfolgt aufgrund der mit dem Land Niedersachen getroffenen Absprachen über eine nachvollziehbare Abgrenzung der entsprechenden Aufwendungen und Erträge, insbesondere auch um weiterhin den Anspruch Leistungen aus dem Integrationsfonds verdeutlichen zu können. Eine Vollerstattung des hier vorliegenden Fehlbetrages ist derzeit nicht absehbar Für den Abruf der Bundesmittel aus den Kommunalinvestitionsförderpaketen (KIP) I und II werden über das Land Niedersachsen beispielsweise enge Fristen gesetzt. Da es hier im Maßnahmenvollzug immer wieder zu Änderungen hinsichtlich der anrechenbaren förderfähigen Projekte kommt, müssen verwaltungsseitig kurzzeitig Verschiebungen hinsichtlich der förderfähigen Kosten vorgenommen und auch neue Maßnahmen aufgenommen werden können, um einen geordneten und auch vollständigen Mittelabruf zu gewährleisten. Auch die konkreten Regelungen über die Inanspruchnahme des Integrationsfonds setzen im hohen Maß die entsprechende Flexibilität voraus. Die bestehende Budgetierung der investiven Ansätze ermöglicht den einzelnen Organisationseinheiten der Kernverwaltung bereits die entsprechenden Anpassungen. Der Eigenbetrieb 85 Gebäudemanagement ist mit seinen investiven Ansätzen allerdings derzeit noch nicht budgetiert, so dass hier eine diesbezügliche Ermächtigung notwendig ist. Eine Information der politischen Gremien erfolgt über Mitteilungs- bzw. gegebenenfalls entsprechende Beschlussvorlagen. Die Empfehlungen des Finanzausschusses führen im investiven Bereich dazu, dass in 2018 gegenüber dem Einbringungshaushalt keine Entschuldung erreicht werden kann. Vielmehr wird eine leichte Neuverschuldung i. H. v. rd. 40.000 EUR eintreten.
Anlagen: Anlageu1: Haushaltssatzung 2018 Anlageu2: Übersicht über Verpflichtungsermächtigungen Anlageu3: Haushaltssicherungskonzept 2018 – Modelle Ergebnishaushalt und Investitionen und Einzelmaßnahmen Anlageu4: Abstimmungsliste über die Anträge der Fraktionen Anlageu5: Abstimmungsliste über die Veränderungslisten der Verwaltung
|