Sachverhalt:
Sanierung „Soziale Stadt Steterburg“
Im Jahre 2015 wurde die Siedlung Steterburg in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen.
Die Aufwertung des öffentlichen Raums nimmt bei der städtebaulichen Sanierung in Steterburg eine zentrale Rolle ein. Mit der Verbesserung des Wohnumfeldes und der Schaffung von Verweil-, Spiel- und Begegnungsorten kann die Lebensqualität im Sanierungsgebiet maßgeblich gesteigert werden. Gleichzeitig können positive Effekte für die Fremdwahrnehmung (Image) des Quartiers erzielt werden.
Die Neugestaltung des Spielplatzes Danziger Straße wurde bereits in den vorbereitenden Untersuchungen als Ziel definiert, in das gebietsbezogene städtebauliche Entwicklungskonzept für den Bereich Steterburg aufgenommen und mit dem Handlungs- und Finanzierungskonzept politisch beschlossen.
Bestand
Der Kinderspielplatz mit einer Fläche von ca. 4000 m² ist die größte und wichtigste öffentliche Grünfläche innerhalb des Sanierungsgebietes. Er liegt im Innenbereich des Straßenblocks Danziger Straße / Schäfersteig / Am Sternkamp / Breslauer Straße. Da keine befahrene Straße direkt angrenzt, bietet der Spielplatz gerade für kleine Kinder Gelegenheit zum gefahrlosen Spielen.
Trotz der nicht mehr attraktiven und zeitgemäßen Gestaltung wird der Spielplatz noch intensiv genutzt, bedarf aber dringend einer Neugestaltung.
Die Zuwegungen liegen außerhalb des ursprünglich zur Neugestaltung vorgesehenen Gebietes. Die derzeit einzige gepflasterte und barrierefreie Zuwegung zum Spielplatz kommt aus nördlicher Richtung, von der Danziger Straße. Jedoch stellen die Breslauer Straße und die Straße Schäfersteig die Hauptverbindungen zum Quartier dar. Der Weg von der Breslauer Straße ist teilweise befestigt, aber in sehr schlechtem Zustand und aufgrund der Treppenstufen nicht für Kinderwagen oder Rollstühle passierbar. Der Weg vom Schäfersteig ist ab Höhe der Häuser Nr. 5/7 unbefestigt. Im Sinne der Barrierefreiheit besteht bei der Erneuerung der Zuwege erhöhter Handlungsbedarf.
Planungskonzept und Beteiligungsaktionen
Grundgedanke der Planung ist es die positiven Aspekte des bestehenden Spielplatzes zu stärken und neue Elemente entsprechend den Bedürfnissen der heutigen und zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer zu ergänzen. Die Einbindung und Beteiligung war in diesem Zusammenhang selbstverständlicher Bestandteil des Planungsprozesses.
Mit umfangreichen Beteiligungsaktionen wurden die von der Planung Betroffenen eingebunden. Das Büro „Spalink-Sievers“ aus Hannover hat in Zusammenarbeit mit dem Quartiersmanagement und dem Referat für Stadtumbau und Soziale Stadt diverse Beteiligungsaktionen durchgeführt. Der Fokus lag auf der Einbindung der Kinder Steterburgs (Grundschule, KiTa Sankt Bernward und KiTa Stiftsmäuse). Es wurden aber auch die direkten Anwohnerinnen und Anwohner, die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers sowie wichtige Akteure vor Ort inklusive der Orts- und Ratspolitik und der Beitrat für Menschen mit Behinderung beteiligt.
Aus den insgesamt fünf Beteiligungsaktionen haben sich wertvolle Erkenntnisse und Anregungen ergeben, die in die Planung eingearbeitet wurden:
- Als Thema wurde mit Bezug zur Stadt Danzig das Thema „Ostsee, Strand, Meer, Urlaub“ durch die Kinder festgelegt.
- Spielgeräte zur motorischen Entwicklung werden aufgebaut.
- Im Hangbereich wird ein grünes Klassenzimmer errichtet, das auch zum Außenunterricht der Schule genutzt werden kann.
- Verbesserung der Zuwegungssituation (Beschlussvorschlag 2).
- Verbesserung der Eingangssituation auf den Spielplatz (Beschlussvorschlag 2).
- Es wird keine Beleuchtung vorgesehen (für einen Kinderspielplatz nicht notwendig), um nicht einen nächtlichen Treffpunkt zu schaffen.
- Dem Wunsch nach dem Bau eines Bolzplatzes wird derzeit an geeigneter und rechtlich zulässiger Stelle am Brotweg gefolgt.
Um die Bedürfnisse und Wünsche von Menschen mit Behinderung in die Spielplatzplanung einfließen zu lassen, wurde der Beirat für Menschen mit Behinderung in die Planung eingebunden. Gemeinsam wurden verschiedene Punkte besprochen, die mit der vorliegenden Planung realisiert werden sollen. Sie sollen nicht allein dem Inklusionsgedanken dienen, sondern insgesamt eine zukunftsfähige Gestaltung des Spielplatzes sicherstellen: Als ganz wichtiges Element soll über die Anwendung der DIN 18040 (Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum) die Barrierefreiheit der Zuwegung sichergestellt werden. Insbesondere die Zuwegung von der Breslauer Straße und vom Schäfersteig sollen barrierefrei hergestellt werden (Beschlussvorschlag 2).
Zudem sollen einige Spielgeräte wie zum Beispiel eine Schaukel und eine Wippe explizit für die Benutzung von Menschen mit Behinderung geeignet sein. Des Weiteren werden verschiedene rollstuhlgerechte Bank-Tisch-Kombinationen errichtet werden.
Durch die Neugestaltung des Spielplatzes bieten sich die Möglichkeiten,
- Spielangebote zu schaffen, die sich an den Bedarfen der Kinder in Steterburg orientieren,
- die Attraktivität als Begegnungsort für die Menschen in Steterburg zu steigern,
- die Barrierefreiheit zu verbessern und
- präventive Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit zu ergreifen.
Mit den durchgeführten Beteiligungsprojekten wurden im Rahmen der Sozialen Stadt nicht nur die Vorgaben des § 36 NKomVG umgesetzt, nach dem die Gemeinden bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen sollen, sondern auch Inhalte geplant, die einen erheblichen Beitrag zur Zielsetzung einer kinder- und familienfreundlichen Lernstadt Salzgitter darstellen. Somit ist dieses Projekt ein wichtiger Baustein des Leitvorhabens Stadterneuerung im Leitlinienprozess Salzgitter 2020, Stadt mit Zukunft.
Baubeschreibung – Spielplatz Danziger Straße (Beschlussvorschlag 1)
Das Konzept für den neuen Spielplatz sieht folgende Hauptelemente vor:
1.) Kleinkinderbereich an windgeschützter Stelle mit großem Sandspielbereich
Der Kleinkinderspielbereich ist im nordwestlichen Grundstücksteil vorgesehen und hat einen großen Sandspielbereich mit einem kleinen Spielschiff, einem Holzpodest und Backtischen. Weitere Spielgeräte - zum Beispiel eine Wippe (die auch von Kindern mit Behinderung genutzt werden) sowie Sitzmöglichkeiten ‑ sind in der Nähe angeordnet. Die schlecht einsehbaren Bereiche an der nördlichen und westlichen Grundstücksgrenze sollen sicherheitshalber mit einem Zaun versehen werden.
2.) Großes Spielschiff
Mit einem großen Spielschiff wird das Thema des Spielplatzes aufgegriffen und in Szene gesetzt. Mit ganz unterschiedlichen Elementen (Rutsche, Ausguck, Brücke, usw.) ausgestattet, bietet das Schiff sowohl die einen hohen motorischen als auch kreativ-sozialen Spielwert.
3.) Diverse motorisch fordernde Spielgeräte (Schaukel, Wippe, Ringwaage, usw.)
Im zentralen Bereich des Spielplatzes sollen unterschiedliche Spielgeräte angeordnet werden, die ein abwechslungsreiches und gemeinsames Spielen ermöglichen. Durch den hohen Spielwert werden Kinder dazu animiert, sich auf den motorisch fordernden Spielgeräten zu bewegen.
4.) Hügellandschaft mit grünem Klassenzimmer
Andockend an den bestehenden Spielhügel soll sich eine Hügellandschaft in östlicher Richtung erstrecken. Eingebettet in die Hügellandschaft liegt das „grüne Klassenzimmer“ in Form von halbkreisförmigen Sitzstufen, die von der Grundschule im Rahmen der Beteiligung gewünscht worden sind.
5.) Spielwiese
In Fortsetzung und in Verbindung mit der Hügellandschaft soll der nordöstliche Spielplatzbereich weiterhin als Spielwiese zur Verfügung stehen.
6.) Diverse Aufenthalt- und Sitzmöglichkeiten
Um den Spielplatz für Menschen aller Generation attraktiv zu machen, sollen verschiedene Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten geschaffen werden. Es sollen sowohl Bänke und Bank-Tisch-Kombinationen in der Nähe von Spielgeräten als auch an entfernteren, ruhigeren Stellen entstehen. Dabei sind auch Bank-Tisch-Kombinationen vorgesehen, die von Menschen mit Behinderung mitgenutzt werden können. Ein besonderes Element soll mit einer Rundbank, die um einen neu zu pflanzenden Baum an zentraler Stelle platziert werden soll, entstehen.
7.) Wegeführung auf dem Spielplatz
Zwischen den Zugängen von der Breslauer Straße und vom Schäfersteig soll eine neue zentrale Wegeachse entstehen, an die sich die oben genannten Hauptelemente angliedern. Dies schafft Übersichtlichkeit und hilft die Einsehbarkeit (soziale Kontrolle) des Spielplatzes zu verbessern.
Die bestehenden Pflasterwege (vom Zugang Breslauer Straße zur Danziger Straße) sollen in ihrem Verlauf beibehalten werden. Die neuen Wege sollen mit dem gleichen grauen Betonsteinpflaster wie die bestehenden Wege ausgeführt werden.
Baubeschreibung – Spielplatz Zuwege (Beschlussvorschlag 2)
Die Zugänge von der Breslauer Straße und vom Schäfersteig sollen barrierefrei ausgestaltet werden. Dafür werden bestehende Stufen rückgebaut und die Wege auf eine Breite von mind. 1,80 m verbreitert.
Der Zugang von der Straße „Am Sternkamp“ soll in seinem Charakter als unbefestigter Nebenweg erhalten bleiben. Es ist geplant, den Weg mit einer wassergebundenen Deckschicht zu erneuern.
An den Eingängen zum Spielplatz werden hinweisende Schildern auf den Spielplatz aufgestellt.
Am Schäfersteig entsteht ein kleiner Aufenthaltsbereich mit seniorengerechten Bänken.
Finanzielle Auswirkungen:
Dieses Projekt ist eine Einzelmaßnahme im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Soziale Stadt / Steterburg“. Aus diesem Grunde können für die Maßnahme Städtebaufördermittel in Höhe von 2/3 der Ausgaben abgerufen werden.
Für die Realisierung der Maßnahme Neugestaltung Spielplatz Danziger Straße und Erneuerung der Zuwegung weist die nach DIN 276 erstellte Kostenberechnung Kosten in Höhe von 380.100,00 Euro (einschl. 19 v.H. Mehrwertsteuer, mit Baunebenkosten und Kosten für die Beteiligung) aus. Nach Anrechnung der Städtebauförderungsmittel von Bund und Land beträgt der städtische Eigenanteil 126.700,00 Euro.
Auf den Beschlussvorschlag 1 entfallen dabei Kosten in Höhe von 326.500,00 Euro (einschl. 19 v.H. Mehrwertsteuer, mit Baunebenkosten und Kosten für die Beteiligung). Nach Anrechnung der Städtebauförderungsmittel von Bund und Land beträgt der städtische Eigenanteil 108.833,33 Euro.
Und auf den Beschlussvorschlag 2 entfallen dabei Kosten in Höhe von 53.600,00 Euro (einschl. 19 v.H. Mehrwertsteuer, mit Baunebenkosten und Kosten für die Beteiligung). Nach Anrechnung der Städtebauförderungsmittel von Bund und Land beträgt der städtische Eigenanteil 17.866,67 Euro. In den dargestellten Kosten ist auch die Erhöhung der Planungskosten enthalten. Der ursprüngliche Planungsauftrag (1024/17) soll als laufendes Geschäft der Verwaltung angepasst werden.
Pflege und Unterhaltung durch den Eigenbetrieb SRB
Durch die Pflege der Grünflächen sowie die Wartungsarbeiten an den Spielgeräten und die Herstellung der Verkehrssicherheit durch den Eigenbetrieb SRB werden die im Folgenden aufgeführten Kosten jährlich anfallen:
Beschlussvorschlag 1 – Neugestaltung Spielplatz
Die derzeitigen jährlichen Kosten für Herstellung der Verkehrssicherheit, Wartung und Instandhaltung betragen 2.600 Euro. Durch die Umgestaltung des Spielplatzes erhöht sich der Unterhaltsaufwand um ca. 7.700 Euro.
Beschlussvorschlag 1 und Beschlussvorschlag 2 – Neugestaltung Spielplatz und Erneuerung der Zuwegung
Die derzeitigen jährlichen Kosten für Herstellung der Verkehrssicherheit, Wartung und Instandhaltung betragen 2.600 Euro. Durch die Umgestaltung des Spielplatzes erhöht sich der Unterhaltsaufwand um ca. 8.900 Euro.
Abschreibungen
Aufgrund des Einsatzes von Städtebauförderungsmitteln von Land und Bund sind Sonderposten zu bilden. Nach Gegenrechnung der Auflösung der entsprechenden Sonderposten ergeben sich folgende Abschreibungswerte:
Für Beschlussvorschlag 1 - Neugestaltung Spielplatz
Spielgeräte (8 Jahre)6.979,08 € p.a.
Garten- und Landschaftsbau (12 Jahre)2.651,55 € p.a.
Planungskosten (12 Jahre)1.753,81 €
Insgesamt11.384,44 € p.a.
Für Beschlussvorschlag 2 - Erneuerung der Zuwege
Wege (25 Jahre)741,17 € p.a.
Für Beschlussvorschlag 1 und 2 ergibt sich insgesamt ein Abschreibungswert (unter Berücksichtigung der zu erstellenden Sonderposten) von 12.125,61 €.