Die in der
Gemarkung Lesse, Regierungsbezirk Braunschweig, gelegene Teilstrecke der
Ortsdurchfahrt der Kreisstraße K 4 “Bereler Straße”, Flur 2, Flurstück 896/4
teilweise, wird gemäß § 8 Nieders. Straßengesetz mit Wirkung vom 18.11.2003 als
öffentliche Straße eingezogen.
Begründung:
Begründung:
Die im Beschlußtext näher bezeichnete und im beiliegenden
Lageplan kenntlich gemachte Teilstrecke der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße K 4
“Bereler Straße” in der Gemarkung Lesse soll eingezogen werden.
Die Fläche ist
für den öffentlichen Verkehr entbehrlich, da es nicht erforderlich ist,
Nebenanlagen von derartiger Breite in diesem Bereich vorzuhalten. Die genannte
Teilfläche hat für den öffentlichen Verkehr keine Bedeutung mehr und soll
veräußert werden. Durch die Veräußerung ergibt sich eine geringfügige
Einsparung bei den Straßenunterhaltungskosten.
Auf die Ankündigung der
Einziehungsabsicht im Amtsblatt Nr. 7 für die Stadt Salzgitter vom 17.04.2003
wird hingewiesen. Ein Lageplan der einzuziehenden Fläche war ebenfalls
veröffentlicht. Einwendungen wurden während der dreimonatigen Frist vom
17.04.2003 bis 17.07.2003 nicht erhoben.