Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat der Stadt beschließt über die vorgebrachten
Anregungen zur 36. Änderung N.N. des Flächennutzungsplanes wie in Anlage 2 zur
Vorlage Nr. 3160/14 vorgeschlagen. Die Behandlung der vorgebrachten Anregungen
wird Bestandteil des Erläuterungsberichts zur 36. Änderung N.N. des
Flächennutzungsplanes.
2.
Der Rat der Stadt beschließt die 36. Änderung N.N. des
Flächennutzungsplanes der Stadt Salzgitter mit Erläuterungsbericht (Anlage 3
zur Vorlage Nr. 3160/14).
Sachverhalt:
Dem städtebaulichen
Entwicklungskonzept “SZ-Immendorf-Drütte” entsprechend soll die ca. 5,4 Hektar
große Freifläche südlich der Bahnlinie und östlich der Bebauung an der Straße “Am
Berghof” in SZ-Immendorf einer Wohnbebauung zugeführt werden.
Im wirksamen Flächennutzungsplan wird
dieser Bereich als “Vorwiegend Landwirtschaft” und als “Gewerbliche Bauflächen”
dargestellt. Mittels der vorliegenden
36. Änderung des Flächennutzungsplans N.N. (Nach Neubekanntmachung)
erfolgt die Darstellung von “Wohnbauflächen” und “Grünflächen”.
Diese Darstellungen sind notwendig, um
den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Imd 4 für SZ-Immendorf, “Am
Berghof” gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch aus dem Flächennutzungsplan entwickeln
zu können.
Östlich des Plangebietes befinden sich
mehrere Gewerbebetriebe. Durch ein Schallgutachten wurde ermittelt, dass eine
6,5 m hohe Lärmschutzeinrichtung notwendig ist, um die geplanten Wohnbauflächen
ausreichend vor Störungen abzuschirmen. Am Ostrand des Plangebietes erfolgt
deshalb die Darstellung “Grünfläche”, die teilweise von der Darstellung einer
Fläche zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes überlagert wird. Auf dieser Fläche erfolgt im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die Festsetzung eines Lärmschutzwalles, bzw.
–wand.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch hat am 20.06.2001 in Form einer Bürgeranhörung
stattgefunden. Die Ausweisung von Bauland wurde von den Anwesenden begrüßt,
konkrete Anregungen zur 36. FNP-Änderung sind nicht erfolgt. Die Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange wurde vom 16.10.2002 bis 22.11.2002
durchgeführt. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch fand vom 04.07.2003 bis 04.08.2003 statt.
Die vorgebrachten Anregungen werden im Rahmen dieser Vorlage
abschließend behandelt.
Es wird empfohlen, entsprechend der Vorlage zu
beschließen.
Anlagen:
1.
Übersichtsplan
2.
Behandlung der vorgebrachten Anregungen
3.
36. Änderung N.N. des Flächennutzungsplanes mit
Erläuterungsbericht