Beschlussvorschlag:
Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt
- in neu aufgestellten Bebauungsplänen die Einhaltung des § 9 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung zu gewährleisten
und
- in neu aufgestellten Bebauungsplänen die Möglichkeit des §84 der NBauO – Festlegung zur ökologischen Gestaltung der Grundstücke - zu nutzen
Begründung:
Mit Schotter, Kies und Flies versiegelte unbebaute Flächen verstoßen gegen § 9 Abs.2 der Niedersächsischen Bauordnung. Dort heißt es: Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.
Insekten und Vögel benötigen Pflanzen um ausreichend Nahrung und Schutz zu finden, was auf Schotter- und Kiesflächen nicht gegeben ist.
Bei einer mit Flies, Kies und Schotter versiegelten Fläche geht die natürliche Bodenfunktion verloren. Durch Schotter und Kies wird nicht nur die Fähigkeit des Bodens als Wasserspeicher geschwächt, sondern ebenfalls seine Kühlungsfunktion, was das Klima an Hitzetagen für uns alle negativ beeinflusst.