Sachverhalt:
Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und dem § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die Stadt Salzgitter verpflichtet, einen Lärmaktionsplan (LAP) zu erstellen sowie bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation oder ansonsten alle fünf Jahre diesen zu überprüfen. Lärmaktionspläne sind Instrumente zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen für die Umgebung von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Hauptflughäfen sowie in Ballungsräumen. Die Grundlage von Lärmaktionsplänen bilden die strategischen Lärmkarten, die gemäß § 47c BImSchG erstellt werden.
Aus der strategischen Lärmkartierung der 3. Stufe – Hauptverkehrsstraßen (Stand 06.04.2018, aktualisiert am 16.05.2018), erstellt durch die Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe im Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim sowie die Behörde für Umwelt-, Arbeits- und Verbraucherschutz, ist ersichtlich, dass in Salzgitter für keine Person die geltenden Grenzwerte von 60 bzw. 70 dB(A) nachts bzw. tagsüber überschritten werden. Es ist demzufolge nicht von einer Lärmproblematik auszugehen, sodass ein sogenannter einfacher LAP entwickelt wurde, der keine weiteren Maßnahmen zur Lärmminderung vorschlägt.
In dem beigefügten LAP sind u.a. Angaben über die zu berücksichtigenden Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken, eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Lärmkartierung, bereits umgesetzte Lärmminderungsmaßnahmen sowie langfristige Strategien zum Schutz vor Umgebungslärm enthalten.
Die Struktur ist dem Muster-LAP des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz entnommen und erfüllt die Mindestanforderungen gemäß § 47d Abs. 2 Satz 1 BImSchG.
Um die Verständlichkeit des Planes zu erhöhen, wurden zusätzliche Hinweise erarbeitet, die einzelne Passagen des Plans kommentieren bzw. näher erläutern.
Vom 24.04.2019 bis einschließlich 24.05.2019 wurde der Planentwurf öffentlich ausgelegt sowie auf der Homepage der Stadt Salzgitter veröffentlicht. In diesem Zeitraum bestand für die Öffentlichkeit die Gelegenheit, den Plan einzusehen sowie durch Eingaben und Vorschläge an der Lärmaktionsplanung mitzuwirken. Die öffentliche Auslegung wurde am 17.04.2019 im Amtsblatt der Stadt Salzgitter bekanntgemacht. Innerhalb der Frist wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Anlagen:
1) Lärmaktionsplan der Stadt Salzgitter
2) Anlage 2.1 zum LAP: Lärmkarte Straße SZ Nord (Tag-Abend-Nacht)
3) Anlage 2.2 zum LAP: Lärmkarte Straße SZ Nord (Nacht)
4) Anlage 2.3 zum LAP: Lärmkarte Straße SZ Süd (Tag-Abend-Nacht)
5) Anlage 2.4 zum LAP: Lärmkarte Straße SZ Süd (Nacht)
6) Anlage 2.5 zum LAP: Lärmkarte Eisenbahn SZ-Drütte (Tag-Abend-Nacht)
7) Anlage 2.6 zum LAP: Lärmkarte Eisenbahn SZ-Drütte (Nacht)
8) Anlage 2.7 zum LAP: Lärmkarte Eisenbahn SZ-Ringelheim (Tag-Abend-Nacht)
9) Anlage 2.8 zum LAP: Lärmkarte Eisenbahn SZ-Ringelheim (Nacht)
10) Ergänzende Hinweise zum Lärmaktionsplan der Stadt Salzgitter