Vorlage - 3107/17
Betreff: |
Herstellung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen / Bebauungsplan Bdg 6 für SZ-Beddingen "Industriegebiet Beddingen" |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage |
Federführend: | EB 70 - Städtischer Regiebetrieb SRB Salzgitter |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: Die Herstellung von Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen für das Industriegebiet Beddingen wird in Höhe von 196.400 Euro festgestellt.
ALLRIS® Office Integration 3.9.2 Sachverhalt: Mit der Erschließung und Gewerbeansiedlung im Industriegebiet Beddingen fanden Eingriffe in Natur und Landschaft gem. § 14 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz statt. Als Eingriff wird jede Veränderung der Nutzung oder Gestalt einer Grundfläche oder Veränderungen angesehen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Die im Industriegebiet Beddingen durchgeführte Versiegelung von Flächen stellt einen solchen Eingriff dar. Die Eingriffsregelung regelt die Verpflichtung des Verursachers, Beeinträchtigungen auf Natur und Landschaft durch Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen möglichst gering zu halten. Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 Baugesetzbuch wurden im Bebauungsplan entsprechende Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgelegt.
Beschreibung der Maßnahmen: Die Flächen für die geplanten Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft (im folgenden Ausgleichsflächen) befinden sich in den Randbereichen des Industriegebietes. Die festgelegten Maßnahmen III und IV sollen mit diesem Projektbeschluss umgesetzt werden (Anlage 1: Lageplan). Übersicht der Maßnahmen: - Flächen nördlich und westlich des Sportplatzes SZ-Beddingen: Der vorhandene Gehölzbestand ist zu erhalten und als naturnaher Gehölzbestand zu entwickeln. Hier besteht aktuell kein Handlungsbedarf. Dementsprechend hat die Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen.
- Die Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Verlegung des Steterburger Grabens stehen, werden im Rahmen des dafür erforderlichen Genehmigungsverfahrens abgewickelt (Vorlage 2591/17).
- Aufforstung von Baumarten gem. Artenliste (Anlage 2: Artenlisten) des Bebauungsplanes südlich der Bauflächen an der Neuen Hafenstraße. Die Umsetzung ist für Herbst 2020 geplant.
- Straßenbaumpflanzung mit Winterlinden an der Kreisstraße K 16 zwischen Rüdekenstraße und Neue Hafenstraße. Die Umsetzung ist für das Frühjahr 2020 vorgesehen.
ALLRIS® Office Integration 3.9.2Eigentumsverhältnisse: Die benötigten Flächen für die Ausgleichsmaßnahmen III und IV befinden sich im Eigentum der Stadt Salzgitter. Die Flächen sind zuvor von dem Eigenbetrieb Salzgitter Grundstücksentwicklung über die Kernverwaltung dem Städtischen Regiebetrieb zu übertragen (Buchung über Kapitalerträge und Verbindlichkeiten). Verpachtete landwirtschaftliche Nutzflächen der Ausgleichsmaßnahme IV werden fristgemäß gekündigt. Baukosten und Finanzierung: Aufgrund der unterschiedlichen Gewerke Forstarbeiten sowie Garten- und Landschaftsbauarbeiten erfolgt die Ausschreibung losweise. Die Kosten für die Herstellung der Ausgleichsmaßnahme III „Aufforstung von Baumarten“ südlich der Bauflächen an der Neuen Hafenstraße inkl. Fertigstellungs- und Entwicklungspflege belaufen sich auf 95.200 Euro brutto. Für die Herstellung der Ausgleichsmaßnahme IV „Straßenbaumpflanzung mit Winterlinden“ an der K 16 zwischen Rüdekenstraße und Neue Hafenstraße beträgt die Höhe der Kostenschätzung 101.200 Euro brutto.
ALLRIS® Office Integration 3.9.2 Kostenkalkulation: Herstellungskosten, brutto | Ausgleichsmaßnahme III – Garten- und Landschaftsbauarbeiten | Ausgleichsmaßnahme IV - Forstarbeiten | Bodenbearbeitung | 9.400,00 € | 7.200,00 € | Vegetationsarbeiten | 38.800,00 € | 27.500,00 € | Zaunarbeiten | -- | 8.500,00 € | Fertigstellungspflege (1 Jahr) | 14.000,00 € | 13.000,00 € | Entwicklungspflege (3 Jahre bei Maßnahme III, 4 Jahre bei Maßnahme IV) | 39.000,00 € | 39.000,00 € | | 101.200,00 € | 95.200,00 € |
Finanzielle Auswirkungen: Folgekosten für die Pflege der Ausgleichsflächen: Ausgleichsmaßnahme III: 7.500,00 € brutto / jährlich Ausgleichsmaßnahme IV: 8.500,00 € brutto / jährlich Anlagen: Anlage 1 – Lageplan der Ausgleichsmaßnahmen im Luftbild Anlage 2 – Artenlisten der Ausgleichsmaßnahme III Anlage 3 – Finanzielle Auswirkungen
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