Beschlussvorschlag:
Aufgrund der durch die aktuelle Corona-Pandemielage bedingten Ausnahmesituation erfolgt diese Beschlussfassung gemäß § 89 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) als Eilentscheidung durch den Verwaltungsausschuss, da ein dringender Fall vorliegt, in dem die vorherige Entscheidung des Rates nicht eingeholt werden kann.
Im Übrigen hat der Rat der Stadt Salzgitter in seiner öffentlichen Sitzung am 24.03.2020 einstimmig beschlossen,
1) während der COVID-19-Pandemie, längstens bis zum 30.09.2020, nicht mehr zu einer Sitzung zusammenzukommen und
2) dass wichtige, konkret bestimmte und dringende Angelegenheiten seines Zuständigkeitsbereiches ab sofort durch eine Entscheidung des Verwaltungsausschusses nach § 89 Satz 1 NKomVG geregelt werden.
Demgemäß unterbreitet die Verwaltung folgenden Beschlussvorschlag zur Entscheidung durch den Verwaltungsausschuss gemäß § 89 Satz 1 NKomVG i.V.m. Nr. 1. des Ratsbeschlusses vom 24.03.2020 (BV Nr. 3817/17 vom 20.03.2020):
Zur Sicherstellung der kontinuierlichen Aufstellung der Dynamischen Fahrgastinformationsanlagen werden im städtischen Haushalt statt der bisher zur Verfügung stehenden städtischen Kofinanzierung in Höhe von 166.000,- € insgesamt 780.000,- € als außerplanmäßige Ausgabe zur Verfügung gestellt. Der Verwaltungsausschuss stimmt gem. § 117 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG sowie Vorlage 3871/17 der Leistung von überplanmäßigen Ausgaben von 614.000,- € zu. Eine entsprechende Deckung ist durch die außerplanmäßige Einzahlung in Höhe von 614.000,- € (bereits bewilligte Zuschüsse der Landesnahverkehrsgesellschaft und des Regionalverbandes Großraum Braunschweig) gegeben und steht bis zur Endabrechnung der Maßnahme zur Verfügung.
Sachverhalt:
Mit Mitteilungsvorlage 2900/17 wurde darüber informiert, dass geplant ist, ab 2020 im Stadtgebiet 33 Dynamische Fahrgastinformationsanlagen zu errichten. Projektverantwortlich ist hierfür der Regionalverband Großraum Braunschweig. Die benötigten städtischen Kofinanzierungsmittel wurden im Haushalt zur Verfügung gestellt. Es war geplant, dass der Regionalverband auch die notwendigen Tiefbauarbeiten ausschreibt und zentral beauftragt. Diese sollen nun jedoch von der Stadt Salzgitter durchgeführt und somit auch ausgeschrieben werden.
Zurzeit werden seitens der Stadt alle erforderlichen Ausschreibungen von Tiefbau- und Elektromaßnahmen vorbereitet. Vor der Veröffentlichung und Vergabe der Baumaßnahmen müssen zunächst städtische Haushaltsmittel in Höhe der Gesamtfinanzierung zur Verfügung stehen. Die zurzeit zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 166.000,- € reichen für eine kontinuierliche Ausschreibung und Vergabe nicht aus.
Aus vorgenannten Gründen muss die Stadt Salzgitter im Budget des Referates 02.2 überplanmäßige Mittel in Höhe von 614.000,- € als Zwischenfinanzierung zur Verfügung stellen, um hiermit eine kontinuierliche Ausschreibung und Vergabe sicherzustellen. Die Deckung ist durch bereits bewilligte Zuschüsse der Landesnahverkehrsgesellkschaft und des Regionalverbandes Großraum Braunschweig über 614.000,- € gewährleistet und in der Anlage Finanzielle Auswirkungen dargestellt.
Eine Auflistung der städtischen Tiefbaukosten ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Insgesamt werden die Kosten für die Stadt Salzgitter nicht steigen, da nach Abschluss der Baumaßnahmen die Bezuschussung der Baukosten durch die Landesnahverkehrsgesellschaft und den Regionalverband Großraum Braunschweig in Höhe von 87,5 % der Baukosten durch Bescheide gesichert ist.
Um Beschlussfassung wird gebeten.
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