Der Erste Hauptlöschmeister ChristianR a p p wird gemäß § 13 Abs. 2 des
Niedersächsischen Brandschutzgesetzes für die Dauer von sechs Jahren unter
Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr
SZ-Hallendorf der Freiwilligen Feuerwehr Salzgitter ernannt.
Der Erste Hauptlöschmeister ThomasB a r t l i n g wird gemäß § 13 Abs. 2
des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes für die Dauer von sechs Jahren unter
Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum stellvertretenden Ortsbrandmeister
der Ortsfeuerwehr SZ-Bleckenstedt der Freiwilligen Feuerwehr Salzgitter
ernannt.
Sachverhalt:
Sachverhalt:
Der Erste Hauptlöschmeister Christian Rapp wurde in der
Jahreshauptversammlung am 14.02.2004 für die Ernennung zum Ortsbrandmeister der
Ortsfeuerwehr SZ-Hallendorf vorgeschlagen.
Herr Rapp
war seit dem 23.09.2002 als stellvertretender Ortsbrandmeister tätig.
Der Erste
Hauptlöschmeister Thomas Bartling wurde in der Jahreshauptversammlung am 10.01.2004
für die Ernennung zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Orts-feuerwehr
SZ-Bleckenstedt vorgeschlagen.
Herr
Bartling war seit 1992 als stellvertretender Ortsbrandmeister tätig.