Der Ortsrat
bittet die Verwaltung, den Hebesatz den Nachteilen der Watenstedter Bürger
anzupassen, oder dafür zu sorgen das für Watenstedt gleicher Wohnwert
gewährleistet wird.
Begründung:
Da aus
Gründen des Bebauungsplan in Watenstedt der Wohnwert und die Grundstücke nicht
den selben Werten unterliegen, wie in dem übrigen Salzgitter, kann man nicht
davon ausgehen, dasssolange der
Bebauungsplan für Watenstedt Gültigkeit hat der Hebesatz der Grundsteuer von
430 % gerechtfertigt ist.