Auf der Grundlage von § 5
a Abs. 3 NGO hat die Frauenbeauftragte der Stadt Salzgitter einen
Tätigkeitsbericht für die Jahre 2002 und 2003 erstellt. Der Bericht liegt als
Anlage bei. Die Frauenbeauftragte wird ihren Tätigkeitsbericht im Rat
vortragen.