Sachverhalt
Im Ergebnis
der Überlegungen zur BSL‑Untersuchung wird mit dieser Vorlage eine
organisatorische Neustrukturierung der Verwaltung vorgestellt, um die
Arbeitsabläufe innerhalb der Verwaltung effektiver und damit auch
wirtschaftlicher zu gestalten. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, bei denen es
der Zustimmung des Rates bedarf und um solche, die in die Organzuständigkeit
des Oberbürgermeisters fallen.
1. Maßnahmen,
die der Entscheidungskompetenz des Rates unterliegen
1.1
Gliederung der Dezernate
Die Leitung
der 3 Dezernate wird nach fachlichen Gesichtspunkten den 3 amtierenden
Dezernenten übertragen, bei denen eine Stabsstelle eingerichtet wird (siehe
2.3). Die Stelle des 4. Dezernenten fällt auf Dauer weg. Zusammen mit den
ebenfalls entfallenden Sekretariatskräften werden dadurch nach Personalkostendurchschnittssätzen
dauerhaft ca. 190.000 € jährlich eingespart.
In den Dezernaten werden die Fachdienste/Eigenbetriebe nach
Sachzusammenhängen gebündelt:
Im Dezernat I : Recht.
Bildung, Soziales und Kultur
Im Dezernat II : Finanzen, Ordnung, Brand-, Zivil- und
Gesundheitsschutz sowie den EB SRB
Im Dezernat III : Planung,
Umwelt und Bau sowie die Eigenbetriebe EB Grund- stücksentwicklung und EB Gebäude, Einkauf und Logistik
Der
Zentrale Steuerungsdienst, besteht aus den bisherigen Bereichen Beteiligungsmanagement,
Personalreferat, Referat für Organisation, IT und Controlling sowie dem Referat
für Ratsangelegenheiten und bleibt wie bisher dem Oberbürgermeister direkt
zugeordnet.
Aus
organisatorischer Sicht wird empfohlen, die Dezernentenstelle Dez I als Stelle
des 1. Stadtrates auszuweisen. Hierzu ist eine gesonderte Entscheidung zu
treffen.
1.2 Ausgliederung
von Organisationseinheiten und Aufgaben in die Rechts-
form eines Eigenbetriebes
Die
Rechtsform eines Eigenbetriebes wird gewählt, um eine möglichst unabhängige und
mit umfangreichen Entscheidungskompetenzen ausgestattete Organisationsform zu
schaffen, die zur beschleunigten Umsetzung der ihnen zugewiesenen
Aufgaben führt. Der Eigenbetrieb verfügt gemäß NGO über einen Werksausschuss,
der im Rahmen der in der Satzung geregelten Befugnisse abschließend entscheiden
kann. Weiterhin ist ein Eigenbetrieb ein Sondervermögen ohne eigene
Rechtspersönlichkeit, aber mit der Möglichkeit zur eigenständigen Aufnahme von
lang- und kurzfristigen Fremdmitteln. Die Höhe des Kreditvolumens
einschließlich der Kassenkredite wird jährlich in der Haushaltssatzung
festgelegt Weiterhin hat der Werkleiter gemäß Eigenbetriebsverordnung einen
höheren eigenen Entscheidungsspielraum zur schnellen Umsetzung von Maßnahmen.
Die Aufgaben der Eigenbetriebe werden in der
Eigenbetriebssatzung festgelegt, dies gilt auch für die Kompetenzen des
Werksausschusses sowie des Rates und seine Ausschüsse. Dabei ist die Richtlinie
für Beteiligungen zu beachten.
Es sollen
zwei neue Eigenbetriebe mit folgender grundsätzlicher Aufgabenstellung
entstehen:
EB Grundstücksentwicklung
Grundsätzliche
Aufgabenstellung:
Ankauf von Flächen (ohne Gewerbe), ihre
Vermessung, Erstellung von Bebauungsplänen, Erschließung und Grundstücksveräußerung,
Service für die Stadt im Bereich Grundstücksbewirtschaftung,- verkehr und
–verpachtung, Vermessung und Bewertung des Immobilenvermögens, Bereitstellen
von Geoinformationssystemen, Wohnungsbauförderung, Aufgaben nach dem
Wohnungsbindungsgesetz
EB Gebäude, Einkauf und Logistik
Grundsätzliche
Aufgabenstellung:
Die
Aufgabenstellung soll dem in der freien Wirtschaft bereits etablierten
ganzheitlichen Facility – Modell entsprechen. Dazu gehören insbesondere
Planung
und Bau aller städtischen Gebäude sowie
deren Bewirtschaftung nach wirtschaftlichen Grundsätzen möglichst mit eigenen
handwerklichen Hausmeisterkapazitäten. Vermietung der Gebäude im Sinne des
Vermieter/Mieter-Modells sowie technischer Gebäude- und
Arbeitsplatzausstattung, Gebäudereinigung, Einkauf einschl. technischer
Dienstleistungen (auch Schulmöblierung; Netzwerke und Hardware).
Dieser
Eigenbetrieb wird nicht nur in der Gebäudereinigung, sondern auch in anderen
Aufgabenfeldern im Wettbewerb mit externen Anbietern zu führen sein. Er
benötigt deshalb eine Struktur, die entsprechenden Unternehmen und Betrieben
der Wirtschaft sehr ähnlich ist.
1.3 Neue Aufgabenstellung des Städtischen
Reinigungsbetriebes - SRB -
Der
Eigenbetrieb wird um die Unterhaltung der städtischen Grünflächen und der
Friedhöfe aus dem Bereich des Garten- und Friedhofsamtes sowie der Reinigung,
Unterhaltung (ohne Straßenbau) und dem Winterdienst aus dem Bereich des
Tiefbauamtes erweitert. Ziel der Bündelung ist die Schaffung von
Synergieeffekten sowohl im finanziellen als auch personellen Sektor und dem
Angebot einer Leistung “Alles aus einer
Hand" anbieten zu können.
Durch die erweiterte Aufgabenstellung erfolgt eine
Umbenennung in
Städtischer Regiebetrieb (SRB).
1.4 Erweiterung der Verwaltungs- und
Betriebsgesellschaft mbH Salzgitter zur Sport- und Freizeit Salzgitter GmbH
Der
Gesellschaftszweck wird um die Vermarktung des Salzgittersees einschl. der
Insel und den Betrieb des “Stadions Am
Salzgittersee” sowie um die Förderung von Sport und Freizeit erweitert.
Details
werden im Gesellschaftsvertrag und ggf. einzelvertraglich geregelt.
Die
Gesellschaft soll künftig die Bezeichnung “Sport und Freizeit Salzgitter
GmbH" tragen.
Die Gesellschaft erhält einen hauptamtlichen
Geschäftsführer.
Ergänzend
zum Aufsichtsrat soll ein Fachbeirat unter Einbindung Externer gebildet werden.
Damit soll u.a. der Auflösung des Ausschusses für Sport und Freizeit Rechnung
getragen werden.
1.5 Umbenennung der Thermalsolbad Salzgitter
GmbH
Nach Erweiterung
der Gesellschaft um das Hallenfreibad Lebenstedt (Ratsbeschluss vom 24.3.2004)
wird die Gesellschaft in “Thermalsole- und Bäder Salzgitter GmbH” umbenannt.
2. Sonstige Maßnahmen zur Veränderung der
Verwaltungsstruktur, die in der
Entscheidungskompetenz des Oberbürgermeisters liegen.
2.1 Bildung von Fachdiensten
Zur weiteren Übertragung der dezentralen Ressourcenverantwortung mit
Budgetierung erfolgt nochmals eine
Reduzierung von Ämtern und Referaten, verbunden mit dem sukzessiven
Wegfall von Leitungsfunktionen. So wird
die Anzahl von gegenwärtig 30 bestehenden auf 18 Fachdienste, dem Büro des
Oberbürgermeisters und 3 Eigenbetriebe reduziert. Das
Rechnungsprüfungsamt bleibt wegen seiner Sonderstellung unverändert.
Aufgelöst
bzw. mit anderen Fachdiensten bzw. in Eigenbetrieben zusammengefasst werden
-
das
Referat für Europangelegenheiten und Integration
- das Referat
für Öffentlichkeitsarbeit
-
das
Hauptamt
-
das
Ordnungsamt
-
das
Umweltamt
- das Referat
für Sport und Freizeit
-
das
Referat für Stadtentwicklung
-
das
Referat für Soziale Stadt und Sanierung
-
das
Vermessungs- und Liegenschaftsamt
- das
Hochbauamt
- das Garten-
und Friedhofsamt
- das Referat
für Sonderaufgaben und Statistik
Neu
gebildet werden die Fachdienste
- Bibliothek
- BürgerService
Die
bisherigen Ämter erhalten die einheitliche Bezeichnung Fachdienst.
Wesentliche
Kriterien der Fachdienststruktur:
- große,
leistungsstarke Organisationseinheiten, die flexibel auf sich ändernde
Anforderungen reagieren können,
- im
Zuge der geplanten flächendeckenden Budgetierung für ihren Aufgabenzuschnitt
auf der Basis des Produktplanes budgetiert und ganzheitlich verantwortlich sind
(Fach- und Ressourcenkompetenz)
- schlanke
Strukturen mit ganzheitlicher Sachbearbeitung mit so wenig Hierarchiestufen wie
möglich bzw. nötig,
- die
Ausweitung der Leitungsspanne von bisher ca.
6-8 Vollzeitkräften (s. KGSt-Empfehlung) auf mindestens 10
Vollzeitkräfte,
- optionale
Untergliederung der Fachdienste in Fachgebiete, deren Leitung neben fachlichen
Aufgabe auch eine dienstrechtliche Funktion als unterste hierarchische
Leitungsebene wahrnimmt,
- bei
entsprechender Größe und Aufgabenstellung kann das Fachgebiet auf der
arbeitsorganisatorischen Ebene aus Teams bestehen, deren Leitung eine rein
fachliche Funktion wahrnimmt,
- die
Funktion und Bezeichnung Abteilungsleiter entfällt.
Die
derzeitige Anzahl von 88 Abteilungs- und Sachgebietsleitern soll um ca. 15%,
entsprechend 13 Stellen, reduziert werden.
Da insbesondere die Sachgebietsleiter noch überwiegend sachbearbeitend
tätig sind, kann das Einsparpotential erst nach Festlegung der
Fachdienststruktur beziffert werden.
In allen
Fällen, in denen sich die Aufgaben- oder Verantwortungsbereiche der Stellen
erheblich verändern, werden mittelfristig neue Stellenbewertungen erforderlich
sein. Es wird dabei angestrebt, Höherausweisungen nach Möglichkeit zu
vermeiden.
2.2 Aufgabenverschiebungen zwischen den
Organisationseinheiten
Bei der
Bildung Fachdienste werden Aufgabenverschiebungen erfolgen, die sich im
Wesentlichen in der Übersicht wie folgt darstellen:
Büro des Oberbürgermeisters
+ Ideen- und Beschwerdemanagement
+ Europaangelegenheiten/Städtepartnerschaften
+ Kommunikation (ehemaliges Referat 1.4)
Fachdienst Organisation, It und Controlling
- Budgetaufstellung
- Investitionscontrolling
- verfahrenstechnische Betreuung der
KLR
- Beschaffung Hardware und
Verbrauchsgüter (zukünftig EB)
- Rechenzentrum, Netze,
Kommunikation und Hardwareservice (zukünftig EB)
- Ideen- und Beschwerdemanagement
+ Koordination der Prüfberichte
Fachdienst Ratsangelegenheiten
+ Wahlen und Statistik
Fachdienst Recht
+ Arbeitsrecht
Fachdienst Personal
+ Koordination arbeitsmedizinischer
Untersuchungen
Fachdienst Bildung
- Bibliothek
- Hausmeisterdienste (zukünftig EB)
+ Integration
+ Vergabe
der Sporthallen an Vereine, Erhebung und Festsetzung der Hallen-
nutzungsgebühren
Fachdienst Bibliothek
eigenständig
Fachdienst Haushalt und Finanzen
+ Investitionscontrolling
+ Budgetaufstellung
+ verfahrenstechnische Betreuung der KLR
Fachdienst Ordnung
+ Ausländerstelle
+ Allgemeines Ordnungswesen
+ Ordnungswidrigkeiten
Fachdienst Bürgerservice
+ BürgerCenter
+ Standesamt
+ Autoservice-Park
+ Pförtnerdienst
+ Kontaktstelle des Sozialamtes
Fachdienst Planung
- optional
Planungskapazitäten für die Erstellung von Bebauungsplänen im EB
Grundstücksentwicklung (Kapazitätsbemessung erfolgt im Rahmen der EB-Bildung)
+ Allgemeiner Umweltschutz:
+ Untere Naturschutzbehörde
+ Untere Wasserbehörde,
Wasserwirtschaft, Wasserrecht
+ Umweltberatung/Umwelttelefon/Umweltbeauftragter
- Operative Flächenbewirtschaftung
(zukünftig EB)
Fachdienst Stadtumbau und Soziale
Stadt Salzgitter
+ Sanierung,
Soziale Stadt und Stadtumbau infolge Auflösung des Referates Soziale Stadt und
Sanierung
Fachdienst
Tiefbau und Verkehr
-
Reinigung,
Unterhalt (ohne Straßenbau) und Winterdienst
Weitere
Aufgabenveränderungen bleiben vorbehalten.
2.3 Unterstützung der Dezernenten
Bei den Dezernenten werden Stabsstellen eingerichtet, die aus dem
dezernatsinternen Stellenbestand
kostenneutral zu rekrutieren sind.
Die
Stellenbeschreibungen/- anforderungsprofile werden in Zusammenarbeit mit den
Dezernenten erstellt. Die Stabsstellen übernehmen im wesentlichen
Koordinierungsfunktionen im Dezernat und leisten eine Steuerungsunterstützung.
Im Sinne
einer flexiblen und bedarfsgerechten Organisation können Fachdienste bestimmte
Verwaltungstätigkeiten im jeweiligen Dezernat bündeln (z.B. die Buchführung in
einer zentralen Finanzbuchhaltung).
2.4. Zeitziel
Die
Einrichtung der neuen Fachdienste erfolgt parallel zu der Gründung der
Eigenbetriebe und muss zum 31.12.2004 abgeschlossen sein.
3.
Ausschussstruktur (Entscheidung der Politik)
Die
Reduzierung der Organisationseinheiten erleichtert dem Rat die Entscheidung zur
Neustrukturierung der Gremienarbeit. Ziel könnte es sein, trotz Bildung der
neuen Werksauschüsse die Anzahl der Fachausschüsse zu reduzieren (Vorschlag
siehe Anlage 2). Wünschenswert ist die zeitgleiche Umsetzung, mit der neuen
Verwaltungsstruktur.