Sachverhalt:
In dem seit dem 22.05.1997
rechtskräftigen Bebauungsplan Bad 86 für SZ-Bad „An der Erzbahn / Breslauer
Straße“ ist u.a. eine Sondergebietsfläche SO 4 festgesetzt, in der ein
Fachmarkt „Gartencenter“ zulässig ist, dessen Verkaufsfläche eine Größe von insgesamt
1.800 m² nicht überschreitet und innerhalb dieser Verkaufsfläche die Randsortimente
eine Größe von insgesamt 150 m² nicht überschreiten.
Die jetzige Form und Größe
des bestehende Gartencenters entspricht jedoch in keiner Weise mehr den
heutigen Anforderungen, um den Standort wirtschaftlich betreiben zu können, so
dass von Seiten des Betreibers die Erhöhung der festgesetzten Verkaufsfläche
begehrt wird. Die WIS nimmt zu der beabsichtigten Erweiterung wie folgt
Stellung: „Bei der vom Betreiber des Gartencenters vorgesehenen
Erweiterungsmaßnahme handelt es sich um eine Adaption an heute erforderliche
Verkaufsflächengrößen in dieser Branche. Die zunehmende Zentralisierung auch in
Gartencenterbetrieben lässt ein rentables Betreiben von flächenmäßig relativ
kleinen Märkten kaum zu, so dass auch der Gartencentermarkt an der Braunschweiger
Straße von Schließung bedroht wäre, wenn die markterforderlichen
Verkaufsflächengrößen nicht zu erreichen sind. Aus unserer Sicht bestehen gegen
die vorgesehen Erweiterung keine Bedenken.“
Da ein Erhalt des
Gartencenters und die damit erforderliche Erweiterung auch städtebaulich zu
begrüßen ist, soll durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Bad 86
die Verkaufsfläche auf rund 4.000 m² erhöht werden. Gleichzeitig ist in
Teilbereichen eine Anpassung der überbaubaren Grundstücksfläche erforderlich.
Mit der 1. Änderung
des Bebauungsplans Bad 86 soll gleichzeitig die Sondergebietsfläche
SO 3, in der ein „Bau- und Heimwerkermarkt“ oder ein “Fachmarkt für
Möbelausstattung“ mit maximal 5.000 m² Verkaufsfläche (inklusive maximal
400 m² für Randsortimente) zulässig ist, um die Flurstücke Gemarkung
Salzgitter-Bad, Flur 28, Flurstücke 28/9 und 29/19 erweitert werden. Es
ist beabsichtigt auch im Bereich der Sondergebietsfläche SO 3 die
Verkaufsfläche sowie die überbaubare Grundstücksfläche den heutigen,
wirtschaftlichen Anforderungen anzupassen.