Die
Verwaltung wird beauftragt, die Grenze für die in der Gemarkung Bleckenstedt,
Regierungsbezirk Braunschweig gelegene Ortsdurchfahrt der Kreisstraße K 14 -
Hilmsegraben -gemäß § 4 Nds.
Straßengesetz von bislang km 2,091 auf künftig km 2,008 neu festzusetzen.
Träger
der Straßenbaulast ist die Stadt Salzgitter.
Begründung:
Begründung:
Aufgrund ihrer Lage im Straßennetz sowie ihrer
Verkehrsbedeutung handelt es sich bei der Straße „Hilmsegraben“ um eine
Kreisstraße (Ortsdurchfahrt), für die die Grenzen der Ortsdurchfahrt (OD) gemäß
§ 4 Nds. Straßengesetz festzusetzen sind.
Entsprechend der Bebauung in Salzgitter-Bleckenstedt ist
es nunmehr erforderlich, die OD-Grenze von km 2,091 auf km 2,008 zu verlegen.