Sachverhalt:
Mit dem Bebauungsplan Rpn
5 für Salzgitter-Reppner „Welfengrund“ werden die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung eines Einfamilienhauswohngebietes mit ca. 60
Wohneinheiten geschaffen. Die Fläche liegt am südlichen Ortsrand des Stadtteils
Salzgitter-Reppner zwischen der Kreisstraße 1 (in Richtung
Salzgitter-Lebenstedt) und der Kreisstraße 4 (in Richtung Salzgitter-Lesse).
Die genaue Lage der Fläche ist dem anliegenden Lageplan (Anlage 1) zu
entnehmen.
Die Fläche ist im
Wohnbaulandprogramm der Stadt Salzgitter enthalten und soll die Nachfrage nach
Wohnbauland im Bereich Salzgitter-Reppner aber auch Salzgitter-Lebenstedt
decken. Die Fläche soll in zwei Abschnitten erschlossen werden. Mit den
Erschließungsarbeiten für den ersten Bauabschnitt soll im Frühjahr 2006
begonnen werden.
Die frühzeitige
Bürgerbeteiligung wurde am 24. April 2003 in Form einer Bürgerversammlung
durchgeführt. Hierbei wurde von Seiten der Bürger insbesondere die Anbindung
des Baugebietes an das örtliche und überörtliche Straßennetz bemängelt und eine
Anbindung des Baugebietes an die Kreisstraße 1 gefordert. Dieser Anregung wurde
gefolgt. Hierzu wurden entsprechende Verkehrsflächen für die Anbindung des
Baugebietes über einen Kreisverkehr festgesetzt.
Die öffentliche Auslegung
wurde in der Zeit von 08. August 2005 bis 07. September 2005 durchgeführt. Die
in dieser Zeit vorgebrachten Anregungen hatten keine Planänderung zu Folge.
Die Erschließung des
Baugebietes soll durch den Eigenbetrieb Salzgitter Grundstücksentwicklung
erfolgen. Die hierbei anfallenden Kosten für die Erschließungsanlagen werden
auf die künftigen Grundstückseigentümer umgelegt und mit dem Grundstückskaufpreis
abgegolten. Hiervon ausgenommen ist lediglich ein Altanliegerfall, der nach der
geltenden Erschließungsbeitragsatzung der Stadt Salzgitter veranlagt werden
muss.
Es wird empfohlen
entsprechend der Vorlage zu beschließen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Keine
Hinweis: Durch den Beschluss
des Bebauungsplans als Satzung werden keine Investitionskosten und somit keine
unmittelbaren finanziellen Auswirkungen ausgelöst. Die Kosten für die
Erschließung des Baugebietes werden im Rahmen der entsprechenden Projektvorlage
aufgeführt.