1. Widmung des neuen Verbindungsweges zwischen den Straßen Alte Landstraße und An der Freilichtbühne in SZ Flachstöckheim 2. Einziehung des zurückgebauten Verbindungsweges in diesem Bereich
1.In
Salzgitter-Flachstöckheim wird der neu gebaute Verbindungsweg zwischen den
Straßen „Alte Landstraße“ und „An der Freilichtbühne“ (Gemarkung
Flachstöckheim, Flur 2, Flurstück 11/7 teilweise), mit sofortiger Wirkung gemäß
§ 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) als Gemeindestraße (Geh- und
Radweg) für den öffentlichen Straßenverkehr gewidmet.
Träger der Straßenbaulast ist
die Stadt Salzgitter.
2.In
Salzgitter-Flachstöckheim wird der an die Anlieger veräußerte ehemalige
Verbindungsweg zwischen den Straßen „Alte Landstraße“ und „An der
Freilichtbühne“ (Gemarkung Flachstöckheim, Flur 2, Flurstück 74/19) mit
sofortiger Wirkung gemäß § 8 NStrG als öffentliche Straße eingezogen. Die
Straßenbaulastträgerschaft der Stadt Salzgitter ist beendet.
Begründung:
Begründung:
Der
im Beschlusstext aufgeführte Verbindungsweg zwischen den Straßen „Alte
Landstraße“ und „An der Freilichtbühne“ in SZ-Flachstöckheim ist im Jahre 2003
erstellt und dem Verkehr übergeben worden. Gemäß § 6 NStrG muß nunmehr die
Widmung für den öffentlichen Straßenverkehr (Geh- und Radweg) erfolgen. Der
alte Verbindungsweg im o. g. Bereich ist an die Anlieger veräußert worden und
mithin nicht mehr existent.
Anlagen:
Anlage:
gekennzeichneter
Lageplan der zu widmenden Fläche sowie der einzuziehenden Fläche
1. Widmung des neuen Verbindungsweges zwischen den Straßen Alte Landstraße und An der Freilichtbühne in SZ Flachstöckheim
2. Einziehung des zurückgebauten Verbindungsweges in diesem Bereich