Die
in Salzgitter-Lobmachtersen gelegene Teilfläche der Straße „Bisselweg“,
Gemarkung Lobmachtersen, Flur 3, Flurstück 588/24 wird gemäß § 8
Niedersächsisches Straßengesetz mit Wirkung vom 08.09.2006 als öffentliche
Straße eingezogen.
Begründung:
Begründung:
Die
im Beschlusstext näher bezeichnete und im beiliegenden Lageplan kenntlich
gemachte Teilfläche der Straße „Bisselweg“ in der Gemarkung Lobmachtersen soll
eingezogen werden. Die Fläche ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich, da
es nicht erforderlich ist, Nebenanlagen von derartiger Breite in diesem Bereich
vorzuhalten. Die genannte Teilfläche hat für den öffentlichen Verkehr keine
Bedeutung mehr und ist veräußert worden. Durch die Veräußerung ergibt sich eine
geringfügige Einsparung bei den Straßenunterhaltungskosten.