Beschlussvorschlag:
1.
Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Bebauungsplanentwurf Leb 108,
12. Änderung, für SZ-Lebenstedt „Fredenberg – Bauabschnitt B 1“
(Anlage 1 zur Beschlussvorlage) und der Entwurfsbegründung (Anlage 2 zur
Beschlussvorlage) zu und beschließt sie gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2,
2. Halbsatz BauGB zur öffentlichen Auslegung.
2.
Der vom Bebauungsplanentwurf Leb 108, 12. Änderung, für
SZ-Lebenstedt „Fredenberg – Bauabschnitt B 1“ überdeckte Teil des
Bebauungsplans Leb 108 für SZ-Lebenstedt „Fredenberg – Bauabschnitt
B 1“ (Anlage 3 zur Beschlussvorlage) wird ebenfalls zur öffentlichen Auslegung
beschlossen.
Die Festsetzungen im
Überdeckungsbereich sollen aufgehoben und durch die Festsetzungen des neuen
Bebauungsplans ersetzt werden.
Sachverhalt:
Die
Festsetzungen des Bebauungsplans Leb 108 in diesem Bereich entsprechen nicht
mehr den Erwartungen der heutigen Bauinteressenten, so dass eine Änderung des Bauleitplans
erforderlich ist.
Ziel
der Planung ist die Abänderung der zwingenden Zweigeschossigkeit, das Ersetzen
der Grundfläche (GR) und Geschossfläche (GF), sowie der Verzicht auf die
Hausgruppenbauweise.
Nach
Auffassung des Fachdienstes Tiefbau und Verkehr sind die im Ursprungplan
festgesetzten Sichtdreiecke heute nicht mehr erforderlich: sie sollen ersatzlos
aufgehoben werden; die Baugrenze wird entsprechend angepasst.
Die
im Ursprungsplan festgesetzte Stellung der Gebäude nimmt Bezug auf die
ersatzlos aufgehoben Sichtdreiecke bzw. berücksichtigt die Hausgruppenbauweise.
Sie ist aufgrund der geänderten Baugrenze und Bauweise, die auch eine andere
Grundstücksaufteilung nach sich ziehen kann nicht mehr zweckmäßig und wird
ersatzlos gestrichen.
Weitere
Festsetzungen sollen nicht geändert werden.
Die
Änderung soll im Rahmen einer vereinfachten Änderung gemäß § 13
Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen. Die Grundzüge der Planung, das der Planung
zugrunde liegende Leitbild, – das ist die Ausweisung von Wohnbauflächen zur
Deckung des großen Bedarfs an Eigenheimen, die geringe Wohndichte, die
Erschließung – werden nicht berührt.
Als
erster Schritt des Bauleitplanverfahrens wird nach § 13 Abs. 2 BauGB die
Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen, bei der der betroffenen
Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Die Trägerbeteiligung
nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.
Von
einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB
wird abgesehen, da die Änderung keine Vorhaben, die einer
Umweltverträglichkeitsüberprüfung unterliegen, zulassen wird und Anhaltspunkte
für eine Beeinträchtigung der Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 Nr. 7
Buchstabe b nicht bestehen, da die Baurechte in ihren Grundzügen bereits
bestehen.
Die
Eigentümerin der Fläche, die Preussag Immobilien GmbH (PSI), ist bereit, im
Rahmen eines städtebaulichen Vertrages die Verwaltung der Stadt Salzgitter mit
den Planungsleistungen zu beauftragen.
Es wird
empfohlen, entsprechend der Vorlage zu beschließen.
Anlagen:
1.
Bebauungsplanentwurf
Leb 108, 12. Änderung, für
SZ-Lebenstedt „Fredenberg – Bauabschnitt B 1“
2.
Entwurfsbegründung zum Bebauungsplan
Leb 108, 12. Änderung, für
SZ-Lebenstedt „Fredenberg – Bauabschnitt B 1“
3.
Bebauungsplan Leb 108 für SZ-Lebenstedt „Fredenberg – Bauabschnitt
B 1“
Die Anlagen 1 und 3 sind dem Umdruck nicht beigefügt.
Sie liegen während der Beratungen im Sitzungszimmer zur Einsichtnahme bereit.