Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss stellt
ergänzend zum Projekt „Erschließung Industriegebiet westlich der Kreisstraße 16
(Bdg.1, 3. Änderung)“ - Beschlussvorlage 6088/14 –
die Planunterlagen vom
28.04.2006 für die „Anlage eines zusätzlichen Parkstreifens nördlich der
Rüdekenstraße im geplanten Erschließungsgebiet mit einer Kostensumme von 107.000
€ fest.
Sachverhalt:
Der
Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.09.2005 den Projektbeschluss
für die Maßnahme „Erschließung Industriegebiet westlich der Kreisstraße 16 in
Salzgitter- Beddingen (Bdg.1, 3. Änderung) gefasst. (Beschlussvorlage Nr.
6088/14)
Das
beschlossene Projekt sieht neben der Neuanlage der Baustraße zwischen Rüdeken-
und Neuer Hafenstraße auch den Ausbau der Nebenanlagen in diesen beiden Straßen
vor.
Dieser
umfasst u.a. die Anlage eines einseitigen Parkstreifens.
Zum
gegenwärtigen Zeitpunkt kann davon ausgegangen werden, dass sich mehrere große
Logistikunternehmen in diesem Gebiet ansiedeln werden, die eine erhebliche
Verkehrszunahme indizieren.
Auf
Wunsch der potentiellen ansiedlungswilligen Unternehmen soll nunmehr auch auf
der Nordseite der Rüdekenstraße ein Parkstreifen angelegt werden, um einen
reibungslosen Verkehrsfluss zu gewährleisten.
Das
beschlossene Projekt soll aus den genannten Gründen auf der Nordseite der
Rüdekenstraße um einen 2,50m breiten Parkstreifen und einen 0,50m breiten
Schutzstreifen ergänzt werden.
Die
geplanten Nebenanlagen werden gemäß RStO 01 wie folgt befestigt:
Parkstreifen:
8 cm Betonverbundsteinpflaster (anthrazit)
3 cm Splitt
20 cm Schottertragschicht
34 cm
Frostschutzschicht
65 cm Gesamtaufbau
(Bauklasse III)
Schutzstreifen:
8 cm
Betonverbundsteinpflaster (rot)
3 cm Splitt
64 cm
Frostschutzschicht
75 cm Gesamtaufbau
Die
Entwässerung erfolgt über eine 2- reihige Gosse mit entsprechenden Abläufen mit
Anschluss an den Regenwasserkanal.
Da das
geplante Projekt die in den Bebauungsplänen Bdg.1, 2. Änderung und 3. Änderung,
Teilfläche A für Salzgitter- Beddingen „Industriegelände“ festgesetzte
Straßenverkehrsfläche um 2,0m – 2,5m überschreitet, ist hierfür die Änderung
der genannten Bebauungspläne im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch
erforderlich.
Die
Anlage des zusätzlichen Parkstreifens soll nach Beschlussfassung im Rahmen der
Umsetzung des Gesamtprojektes erfolgen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Haushaltsstelle
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6300.95387
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Bezeichnung
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Gewerbegebiet Beddingen
1 (3. Änderung)
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Haushalt
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X
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Vmh
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(zutrff.
bitte ankreuzen)
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Ausgaben
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im HH-Jahr
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Folgekosten
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2006
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107.000 €
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Einnahmen
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im HH-Jahr
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künftige
Mehreinnahmen
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2006
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26.750 € (25% der
Baukosten)
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Deckung
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durch Ansatz
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1.100.000 €
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durch HAR
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170.720 €
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Deckung bei üpl./apl.
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durch Mehreinnahmen bzw.
Minderausgaben incl. HAR bei
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HSt.
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Bezeichnung
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Betrag
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Bemerkungen
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Ausgaben
Kostenträger
für die Baumaßnahme ist die Stadt Salzgitter.
Die
Straßenbaukosten wurden auf 107.000 € geschätzt.
Einnahmen
Eine
Bezuschussung als EFRE –Fördermaßnahme in Höhe von 25% der zuwendungsfähigen
Investitionskosten wurde bereits in
Aussicht gestellt.
Folgekosten
Für die
spätere Haushaltsführung ist nach der Fertigstellung mit einem Unterhaltungsaufwand
von jährlich ca. 1.090 € zu rechnen.
Diese
setzen sich zusammen aus:
Personalkosten ca. 510 €
Materialkosten ca. 430 €
Maschineneinsatzkosten ca. 150 €
Beitragsfähigkeit
Die
Herstellung der „Rüdekenstraße“ einschließlich der geplanten Nebenanlagen ist
erschließungsbeitragspflichtig gemäß §§ 127 ff BauGB. Der Anteil der
Beitragspflichtigen am umlagefähigen Erschließungsaufwand beträgt 90%.