Sachverhalt:
Am 2001-02-27 wurde
der Bebauungsplan Lich-17 SZ-Lichtenberg „Lichtenberg Nord“ als Satzung vom Rat
der Stadt Salzgitter beschlossen, am 2001-03-15 wurde dieser Bebauungsplan
rechtskräftig. Mit diesem Bebauungsplan wurde unter anderem die Festsetzungen
für 3.970 qm öffentliche Grünflächen (Grünverbindung und Kinderspielplatz) und
28.730 qm Ausgleichsflächen getroffen.
Nachdem die
Grundstücke im Baugebiet zum größten Teil bebaut sind, sollen nun auch die
öffentlichen Grünflächen und die Ausgleichsmaßnahmen hergestellt werden.
Kinderspielplatz
Entsprechend
dem Niedersächsischen Gesetz über Spielplätze müssen in Wohngebieten
Spielplätze für Kinder angelegt werden. Da keine Spielmöglichkeiten in
ausreichender Nähe vorhanden sind, wird innerhalb des Wohngebietes ein neuer
Kinderspielplatz hergestellt.
Der
Kinderspielplatz wird für Kinder bis zum Alter von ca. 12 Jahren hergestellt.
Neben einer großen Kletterkombination mit verschiedenen Brücken, Auf- und
Abstiegen und einer Rutsche wird ein im Randbereich liegender
Kleinkinderspielbereich mit Spielhaus, Sandbereich und Reck hergestellt. Zusätzlich
wird eine Tandemschaukel aufgestellt.
Die
Kosten belaufen sich auf ca. 65.000 €.
Grünverbindung
Die
geplante Grünanlage befindet sich zentral im Baugebiet. Sie stellt eine interne
fußläufige Erschließung des Baugebietes dar. Der auf den angrenzenden
Grundstücken liegende Baumbestand wird bei der Gestaltung der Anlage
miteinbezogen. Ergänzend werden einige größere Sträucher und Kleinbäume
gepflanzt.
Die
Kosten belaufen sich auf ca. 65.000,00 €.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Als
Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet Lich-17 „Lichtenberg Nord“ sind im Bebauungsplan
mehrere Maßnahmen festgesetzt. Südlich des Lärmschutzwalles an der BAB wird auf
einer Fläche von ca. 0,67 ha Fläche eine Obstwiese hergestellt. Im Bereich des
Regenwasserrückhaltebeckens werden eine ca. 0,45 ha große Pflanzung und ca.
0,35 ha Wiesenflächen angelegt. Die Auflagen des Bebauungsplans und des
Grünordnungsplans betreffend der Pflege und Pflanzenauswahl werden erfüllt.
Die
Kosten belaufen sich inkl. der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege auf ca.
103.000,00 €.
Herstellungszeitraum
Die
öffentlichen Grün- und die Ausgleichsflächen werden im Herbst 2006 und im Frühjahr
2007 hergestellt. An die Herstellung der Maßnahmen schließt die einjährige Fertigstellungs-
und die zweijährige, bei der Obstwiese fünfjährige Entwicklungspflege an.
Haushaltsmäßige Betrachtung
Finanzierung:
Die
Kosten in Höhe von 233.000.- € sind im Wirtschaftsplan 2006 bereitgestellt
(245.000 €; Lich-17 – Herstellung der Grünanlagen).
Beitragsfähigkeit
Nach
§§ 135a – c Baugesetzbuch in Verbindung mit der Satzung der Stadt Salzgitter
zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen werden für die nach den
Festsetzungen des Bebauungsplans Lich-17 durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen
Kostenerstattungsbeträge erhoben. Entsprechend der im Bebauungsplan erfolgten
Zuordnungsfestsetzung sind 84,67% der Kosten von den Eigentümern der
Baugrundstücke, auf denen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind,
zu tragen. Die Kostenerstattungspflicht entsteht, wenn die Ausgleichsmaßnahmen
durchgeführt und die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege abgeschlossen ist.
Der
den öffentlichen Verkehrsflächen zugeordnete Anteil in Höhe von 15,33% ist bei
der Ermittlung der Erschließungsbeiträge gemäß §§ 127 ff Baugesetzbuch für die
Herstellung der öffentlichen Straßen im Plangebiet Lich-17 zu berücksichtigen.
Folgekosten
Die
Folgekosten belaufen sich nach Ablauf der Fertigstellungs- und
Entwicklungspflege pro Jahr auf 10.710 €. Die Kosten teilen sich auf die einzelnen Maßnahmen wie folgt auf:
Kinderspielplatz
Sachkosten: 2.700.-
€
Personalkosten: 2.450.- €
Grünverbindung
Sachkosten: 600.- €
Personalkosten: 1.800.- €
Ausgleichsmaßnahmen
Sachkosten: -----
Personalkosten: 3.160.- €
gez.: Knebel gez.:
Grunwald