Der Beschlussvorschlag gemäß
Vorlage 6766/14 wird um die nachstehenden Punkte 4. und 5. ergänzt:
4.Die Verwaltung wird ermächtigt, alternativ zu Punkt 1
des Beschlussvorschlags den in der Anlage zu dieser Ergänzungsvorlage
beigefügten Vertrag mit Interessenten abzuschließen.
5.Für weitere alternative Vertragsgestaltungen ist ggf.
im Einzelfall die Entscheidung des zuständigen politischen Gremiums
herbeizuführen.
Sachverhalt:
Sachverhalt:
Vor dem Hintergrund der
Erörterungen zur Vorlage 6766/14 wurde mit den potenziellen Interessenten an
einer baulichen Unterhaltung der Friedhofskapellen nochmals Kontakt
aufgenommen.
Seitens der Interessenten für die bauliche Unterhaltung der Kapelle in
Salzgitter-Bleckenstedt war Bedingung, dass für den Friedhof eine
„Bestandsgarantie“ für mindestens 20 Jahre erteilt wird.
Diese vertraglich zugesicherte Garantie wurde nicht empfohlen (siehe
Sachverhalt Vorlage 6766/14).
Als Alternative wird nunmehr mit dem beigefügten Vertrag vorgeschlagen, dass
für den Fall der Schließung oder Einstellung der Belegung des Friedhofes vor
dem 31.12.2026 eine Entschädigung i. H. v. 1.000,00 EUR für jedes Kalenderjahr
vor dem genannten Stichtag zu zahlen ist.
Die Entschädigung wäre für Belange der örtlichen Gemeinschaft zu verwenden.
Voraussetzung ist ferner, dass der Verein bis 31.12.2011 mindestens 20.000,00
EUR für die Unterhaltung der Kapelle aufbringt. Andernfalls vermindert sich der
Erstattungsbetrag anteilig.
Mit diesem Verfahren (Vertrag) haben sich die Interessenten in SZ -
Bleckenstedt einverstanden erklärt.
Der im Vertrag genannte „Bürgerverein“ würde nach einer
zustimmenden Ratsentscheidung gegründet, so dass ggf. die Unterhaltung der
Kapelle zum 01.01.2007 beginnen könnte.
Dieser auf SZ-Bleckenstedt bezogene Vertrag würde gemäß Beschlussvorschlag als
Alternative zu dem in der Vorlage 6766/14 beigefügten Vertrag auch als
alternativer Mustervertrag den anderen Vereinen angeboten.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Vertrag „etwas“ im
Widerspruch zu dem ursprünglichen Ratsbeschluss, auf Investitionen auf den
kleineren Friedhöfen (insbesondere Kapellen) zu verzichten, steht, da im Falle
einer Schließung des Friedhofes letztendlich eine nicht vorgesehene Zahlung
ausgelöst wird.
Die konkrete Nachfrage bei der in der Vorlage 6766/14 genannten Interessenten
hatte bisher folgendes Ergebnis:
(Die Kapellen, für die bereits gemäß Übersicht der Vorlage 6766/14 keine
Interessenten genannt waren, sind in der nachstehenden Tabelle nicht mehr
aufgeführt).
Stadtteil
Interessent
Sachstand
Barum
Dorfgemeinschaft
Es besteht grundsätzliche
Bereitschaft. Die Dorfgemeinschaft muss (will) sich noch untereinander abstimmen.
Danach sollen Gespräche über eine Vertragsgestaltung geführt werden.
Beinum
Hirte, Thomas, Bestatter
Keine Bereitschaft.
Bleckenstedt
Dorfgemeinschaft
Siehe Vertrag.
Engerode
Dorfgemeinschaft
Die Dorfgemeinschaft muss
(will) sich noch untereinander abstimmen. Danach sollen Gespräche über eine
Vertragsgestaltung geführt werden.
Gitter
Dorgemeinschaft
Vertrag wurde
abgeschlossen.
Groß Mahner
Ggf. Dahmen (Bestatter /
Kauf)
Verkauf würde nach
Beschluss gem. Ziffer 3 der Vorlage 6766/14 geprüft.
Heerte
Dorfgemeinschaft
Unter den
Rahmenbedingungen kein Interesse mehr.
Lesse
Dorfgemeinschaf
Es besteht grundsätzliche
Bereitschaft, allerdings nur für die bauliche Unterhaltung bis zu einer gewissen
Wertgrenze (Ausschluss von „Großinvestitionen“). Unter der
Voraussetzung einer „Anschubfinanzierung“ besteht ggf. auch
Bereitschaft, die Kapelle in Eigentum zu übernehmen. Details sind noch zu
klären.
Lichtenberg
Evt. Dorfgemeinschaft
Auf die letzte Nachfrage
erfolgte noch keine Antwort (Stand 11.05.06). Von grundsätzlicher
Bereitschaft kann nach dem derzeitigen Kenntnisstand ausgegangen werden.
Lobmachtersen
Evt. Dorfgemeinschaft
Kein Interesse mehr.
Osterlinde
Keiner
Auf die letzte Nachfrage
erfolgte noch keine Antwort (Stand 11.05.06).
Ringelheim
1.Fa. Dahmen
2.H. Müller Dechent (privat)
Verkauf würde nach
Beschluss gem. Ziffer 3 der Vorlage 6766/14 geprüft.
Salder
Kulturförderverein
Es wurde noch keine
abschließende Entscheidung hinsichtlich der grundsätzlichen Bereitschaft
getroffen. Soweit grundsätzliche Bereitschaft besteht, sind noch Gespräche
zur Vertragsgestaltung zu führen.
Aus den bisher geführten
Gesprächen hat sich gezeigt, dass die Bedenken und Wünsche der Interessenten
vielschichtig sind, so dass davon auszugehen ist, dass ggf. weitere
individuelle Verträge zu gestalten sind.