Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den als Anlage beigefügten
Vertrag mit der Braunschweiger Verkehrs-AG abzuschließen.
Begründung:
Die Stadt Salzgitter hat sich mit dem
Finanzierungsrahmenvertrag vom 22.12.2005 gegenüber dem Zweckverband Großraum
Braunschweig (ZGB) verpflichtet, sich anteilig an den Investitionskosten der
RegioStadtBahn (RSB) im Gebiet der Stadt Salzgitter zu beteiligen (s.
Beschlussvorlage 5530/14).
Sie hat in der gleichen Vorlage auch den Planungen für den
Neubau von Trassen im Stadtbahnbereich zugestimmt.
Der ZGB hat inzwischen als Projektmanager die Firma Drees
& Sommer beauftragt, die erforderlichen Einzelplanungen fachkundig zu
koordinieren und voranzutreiben. Ziel ist es, zeitgerecht im Laufe des Sommers
2006 beim Land die erforderlichen Planunterlagen für die Weiterleitung an den
Bund zur Einstufung in die Kategorie A des GVFG-Bundesprogramms einzureichen.
Nach mehreren Sondierungsgesprächen hat sich die
Braunschweiger Verkehrs-AG bei der Stadt als Infrastrukturunternehmen für den
Bau und Betrieb der Stadtbahnstrecke im Bereich von SZ-Lebenstedt beworben.
Aus Sicht der Verwaltung hat die Braunschweiger Verkehrs-AG
als einziges Unternehmen in der Region die dazu notwendigen Kenntnisse und
Erfahrungen.
Der Stadt entstehen durch diesen geplanten Vertragsabschluss
keine über den Finanzierungsrahmenvertrag hinausgehenden Kosten.
Im übrigen hat die Verbandsversammlung bereits beschlossen,
dass der ZGB die Kosten für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung der 1.
Ausbaustufe für die Stadtbahnanlagen im Stadtgebiet Salzgitter entsprechend dem
o.g. Finanzierungsrahmenvertrag zu 100 % übernimmt.
Mit dem jetzt zu beschließenden Vertragsentwurf sollen nur
grundsätzliche Regelungen getroffen werden. Die Einzelheiten der Nutzungen
werden beide Vertragsparteien zweckmäßigerweise nach der Erarbeitung der Planunterlagen
regeln, weil erst zu diesem Zeitpunkt die Einzelheiten der Zusammenarbeit
konkreter definiert werden können.
Der Vertragstext ist mit der Braunschweiger Verkehrs-AG
abgestimmt.