Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich der Haushaltssatzung,
die noch von der Aufsichtsbehörde zu genehmigen ist, werden Zuwendungen an
Vereine, Verbände und Organisationen als Festbetragsfinanzierung wie
folgt beschlossen:
Kreisgruppe Salzgitter des BUND
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2.475,00 €
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Kreisgruppe Salzgitter des NABU
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2.475,00 €
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Natur- und Bienenlehrpfad SZ-Beinum
e.V.
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250,00 €
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Summe
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5.200.00 €
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Sachverhalt:
1. Zuwendungsanträge 2005
Für 2006
sind folgende Zuwendungen beantragt worden:
1
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Kreisgruppe
Salzgitter des BUND
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2.800,00 €
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2
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Kreisgruppe
Salzgitter des NABU
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4.302,07 €
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3
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Horst
Berger,Bienenlehrpfad SZ-Beinum e.V.
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1.040,00 €
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Gesamt
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8.142.07 €
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Die
ausführliche Darstellung der einzelnen Anträge ist jeweils als Anlage zu dieser
Vorlage beigefügt.
2.
Darstellung der Zuwendungen der vergangenen Jahre
In den
vergangenen Jahren sind folgende Zuwendungen bewilligt worden:
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2005
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2004
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2003
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BUND
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2.085,00 €
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1.100,00 €
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2.000,00 €
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NABU
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2.085.00 €
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3.600,00 €
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6.385,00€
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Natur- u.
Bienenlehr-pfad SZ-Beinum e.V.
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874,00 €
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500,00 €
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0 €
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Schutzgemeinschaft
Deutscher Wald
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100,00
€
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*Im Jahr 2003 sind die vom VA bereits beschlossenen
Zuwendungen nicht mehr ausgezahlt worden, weil ab 01.12.2003 eine totale
Haushaltssperre verfügt wurde.
3. Zuwendungen 2006
An der Durchführung der
beantragten Maßnahmen der beiden Naturschutzverbände und des Natur- und
Bienenlehrpfades SZ-Beinum e.V. besteht seitens der Stadt Salzgitter ein großes
Interesse.
Die Prüfung der
Antragsunterlagen hat ergeben, dass die Förderungsvoraussetzungen für die
Gewährung von Zuwendungen vorliegen und somit den Zuwendungsrichtlinien
entsprechen.
Da für 2006 nur begrenzte
Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, können die Zuwendungen nicht in der von
den Antragstellern beantragten Höhe gewährt werden.
Es ist daher aufgrund der
geringen Förderung davon auszugehen, dass die Zuwendungsempfänger nur einen
Teil der beantragten Maßnahmen umsetzen können.
Die Verwaltung schlägt daher
vor, dem BUND und NABU die nachstehend aufgeführten Zuwendungen ohne
Einzelzweckbindung, jedoch in dem im Antrag beschriebenen Maßnahmenumfang zu
gewähren; von den beiden Verbänden sind jeweils mindestens die gleichen Summen
als finanzielle Eigenleistungen zu erbringen, damit eine 50% - Förderung
gewährleistet wird.
Der Zuschuss an den Natur- und
Bienenlehrpfad SZ-Beinum e.V. ist für die nachstehend aufgeführte Anschaffung
zweckgebunden, auch hier ist von dem Verein mindestens die gleiche Summe als
finanzielle Eigenleistung für die o.a. zuwendungsfähigen Maßnahmen
nachzuweisen.
Kreisgruppe Salzgitter des
BUND
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2.475,00
€
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Kreisgruppe Salzgitter des
NABU
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2.475,00
€
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Natur- und Bienenlehrpfad
SZ-Beinum e.V.
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drehbare Lehrbeute
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250,00
€
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