Inhalt des Antrages:
Die Europäische
Kommission hat das Jahr 2007 zum
„Europäischen Jahr
der Chancengleichheit für alle“
erklärt.
Am 18. August
2005 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten.
Dies muss auch für die Stadt Salzgitter der Auftakt für die Entwicklung eines
konzertierten Konzepts zur Förderung von Chancengleichheit und
Nichtdiskriminierung sein. Herzstück ist die Entwicklung einer Rahmenstrategie,
mit der Diskriminierung wirksam bekämpft, die Vielfalt als positiver Wert
vermittelt und Chancengleichheit für alle gefördert werden soll.
Grundvoraussetzung für die Akzeptanz und Erreichung dieser Ziele ist jedoch die
gesicherte wirtschaftliche Existenz der Menschen. Deshalb muss das Konzept
vielfach und eng verknüpft sein mit arbeitsmarktpolitischen Elementen.
Beschluss:
1. „Fairer Betrieb“.
Die Stadt Salzgitter soll nach bestimmten Kriterien den Preis „Fairer
Betrieb“ ausloben. Dieses Prädikat wird an Unternehmen vergeben, die
ihren Betrieb besonders sozial und diskriminierungsfrei führen und die Chancen
der Vielfalt erkennen und nutzen. Kriterien für eine Preisverleihung kann
beispielsweise sein:
a) Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen
b)
Umsetzung von betrieblichen Richtlinien zur Antidiskriminierung
c) Schaffung neuer Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze auch über Bedarf
d)
Beschäftigung und Ausbildung von benachteiligten Menschen (mit Behinderungen
oder bildungsfernen Schichten,
Zuwanderungshintergrund) auch über Bedarf
e)
Handeln im Sinne der „Charta der Vielfalt“
f) Barrierefreier Betrieb/
Betriebsgelände
Der Preis wird jährlich vom Rat der Stadt Salzgitter verliehen.
Entsprechende Betriebe die die EU-Richtlinie umgesetzt haben und diese
Auszeichnung erworben haben, werden auch bei städtischen Vergaben eher
Berücksichtigung finden. finden.
2.
Maßnahmen der Verwaltung:
a. Eine stadtinterne
Richtlinie zum neuen „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“ zu entwickeln.
Insbesondere sollen dort Handlungsempfehlungen und Fortbildungsangebote für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erarbeitet und dem Beschwerdemanagement oder
ergänzt werden.
b. Die Veröffentlichung
der jüngsten Pisastudie weist ausdrücklich auf eine Benachteiligung
Jugendlicher aus sozial schwächeren Gesellschaftsschichten im deutschen
Schulsystem hin. Daher finden sich diese jungen Menschen häufig in
Gelegenheitsjobs oder "auf der Straße" wieder. Oftmals drohen der
soziale Abstieg und ein Platz in den Randgruppen unserer Gesellschaft.
Langjähriger Bezug von ALG II ist die zu erwartende Konsequenz. Aus eigener
Kraft sind diese Jugendlichen oft nur schwer in der Lage, diesen Teufelskreis
zu durchbrechen. Um dem daraus resultierenden gesellschaftspolitischen Auftrag
gerecht zu werden, sind verstärkt im Vorgriff auf die Vergabe von
Ausbildungsplätzen Qualifizierungen anzubieten. Die Verwaltung wird um Prüfung
gebeten, ob durch halb- oder einjährige Praktika mit schulischer Weiterbildung
(insbesondere in den allgemein bildenden Fächern) Ausbildungschancen für diesen
Personenkreis eröffnet werden können. Im Vordergrund stehen sollten dabei
Praktika im gewerblich-technischen Bereich und den marktgängigen Berufen.
c. Die
demografische Entwicklung innerhalb der Verwaltung führt dazu, dass ein immer
größerer Anteil der Beschäftigten über 45 Jahre alt ist. Ziel der
Personalstrategie muss es sein, das reiche Erfahrungspotential dieser
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszuschöpfen und zu erhalten. Daher sind
Konzepte zur Gesundheitsprävention und -fürsorge fortzuschreiben. Insbesondere
ist ein qualifiziertes betriebliches Eingliederungsmanagement zu entwickeln,
dass dieser Entwicklung und deren Folgen Rechnung trägt.
3. Die
Charta der Vielfalt – Diversity als Chance
Der Rat der Stadt Salzgitter beschließt die Unterzeichnung der „Charta
der Vielfalt“, die von vier führenden Unternehmen in der Bundesrepublik
initiiert wurde und mit der Bundeskanzlerin als Schirmherrin und der
Integrationsbeauftragten der Bundesregierung im März diesen Jahres
unterzeichnet wird. Damit erklärt die Stadt Salzgitter die Umsetzung des
„Diversity Managements“. Sie informiert ihre Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter und bezieht sie ein.
Über Aktivitäten und Fortschritte berichtet sie öffentlich.
Die städtischen Beteiligungsunternehmen werden aufgefordert, diese Charta
ebenfalls zu unterzeichnen und sich - wie die Stadtverwaltung- an dem
Best-Practice-Austausch der Unterzeichner zu beteiligen.