Sachverhalt:
Die Grundschule
Am Sonnenberg beabsichtigt die Einrichtung einer Integrationsklasse zum
Schuljahresbeginn 2007/2008 und hat dazu bei der Landesschulbehörde einen
Antrag auf Genehmigung einer Integrationsklasse nach § 23 Abs. 3 des
Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) gestellt.
Die Integrationsklasse
soll in einer 1. Klasse eingerichtet werden. Es soll ein geistig behindertes
Kinder mit ca. 24 nicht behinderten Kindern gemeinsam unterrichtet werden.
Der Antrag
basiert auf entsprechenden Beratungsgutachten sowie dem Beschluss der Gesamtkonferenz
der Grundschule Am Sonnenberg vom 14.02.2007.
Mit der
Einrichtung der Integrationsklasse an der Grundschule Am Sonnenberg soll das
Förderkonzept für geistig behinderte Kinder erweitert werden, das bereits seit längerer
Zeit an anderen Schulen der Stadt Salzgitter durchgeführt wird. Hierbei ist
insbesondere die sehr positive Entwicklung im sozialen Bereich aller mittlerweile
integrativ beschulten Kinder erwähnenswert.
Der
Integrationsgedanke des Schulgesetzes sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler,
die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen, an allen Schulen gemeinsam
mit anderen Schülerinnen und Schülern erzogen und unterrichtet werden sollen,
wenn auf diese Weise dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und
Schüler entsprochen werden kann.
Voraussetzung
ist, dass die organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten dies
erlauben.
Nach dem
jetzigen Kenntnisstand und auf Grund des vorliegenden pädagogischen Konzepts
sind die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Einrichtung der
Integrationsklasse an der Grundschule Am Sonnenberg in vollem Umfang gegeben.
Zusätzliche
Sach- und Raumkosten fallen für den Schulträger nicht an.
Nach § 23 Abs. 4
Satz 3 NSchG können Anträge von Schulen auf Einrichtung einer Integrationsklasse
nur im Einvernehmen mit dem Schulträger gestellt werden.
Die Verwaltung
empfiehlt, dem Antrag der Grundschule Am Sonnenberg auf Einrichtung einer Integrationsklasse
zum Schuljahr 2007/2008 zuzustimmen, zumal der Antrag der Schule auch von der
Landesschulbehörde unterstützt wird.