Sachverhalt:
Unter dem Namen
Pro-Aktiv-Center (PACE) sind die einzelnen Programme
·
RAN „Regionale
Arbeitsstelle zur beruflichen Eingliederung junger Menschen in Niedersachen“
(1990 bis Dezember 2006),
·
RABaZ „Regionale
Arbeits- und Bildungsangebote für die Zukunft langzeitarbeitsloser
Jugendlicher“ (Juni 1999 bis Juni 2004) und
·
Jugendbüro (Juni
2002 bis Mai 2004)
im Januar 2004
zusammengefasst worden.
Das Angebot der
Jugendberufshilfestelle PACE richtet sich an junge Menschen (Jugendliche bzw.
junge Erwachsene im Alter von 15/16 Jahren bis 27 Jahren), die
·
arbeitslos sind,
·
über keinen Schulabschluss
und/oder eine Berufsausbildung verfügen,
·
Probleme beim
Übergang von Schule in Ausbildung und Beruf haben,
·
durch soziale
und/oder persönliche Benachteiligungen Probleme auf dem Weg ins Berufsleben
haben und/oder
·
einen
Migrationshintergrund aufweisen.
Durch die Integration des
früheren RAN-Programmes in das Pro-Aktiv-Center wird der Jugendhilfeansatz nach
dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (Jugendsozialarbeit gem. § 13 SGB VIII)
aufrechterhalten und eine Zielgruppe angesprochen, die nicht durch die ARGE
Salzgitter betreut wird, womit auch junge Menschen erreicht werden, die
·
keine Leistungen
nach dem SGB II erhalten und gemäß §13 SGB VIII einen erhöhten
sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf aufweisen,
·
erwerbsfähig,
aber nicht hilfebedürftig im Sinne des SGB II sind und/oder
·
keinen
ALG-II-Antrag stellen.
Im Rahmen des
Pro-Aktiv-Center sind derzeit vier sozialpädagogische Fachkräfte (Vollzeit) und
zwei Verwaltungskräfte (Teilzeit) beschäftigt.
Die Jugendwerkstatt JOB wurde
1991 eingerichtet und bis zum 31.12.2006 durch das Land Niedersachen und die
Europäische Union zu ca. 80% gefördert.
Zielgruppe der
Jugendwerkstatt JOB sind junge Menschen im Alter bis zu 25 Jahren, die
Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) erhalten und im
Rahmen einer Arbeitsgelegenheit (sog. „Ein-Euro-Job“), in der Regel für sechs
Monate, durch die ARGE Salzgitter zugewiesen werden. Die Jugendwerkstatt
richtet sich vorrangig an junge Menschen mit multiplen Problemstellungen im
beruflichen und persönlichen Bereich, die dazu führten, dass sie bislang nur
schwer Zugang zu Ausbildung und Beruf gefunden haben.
Die Tätigkeit der
Jugendwerkstatt JOB umfasst im Kern folgende Angebote und Hilfestellungen:
·
Vorbereitung auf
Ausbildung bzw. Beschäftigung,
·
berufliche
Orientierung und Qualifizierung im Maler- und Holzbereich,
·
Erlernen von
sozialen und fachlichen Kompetenzen,
·
sozialpädagogische
Betreuung im Einzelfall
·
Trainieren von
Schlüsselqualifikationen sowie Bewerbungstraining.
Hierfür sind in der Werkstatt
eine sozialpädagogische Fachkraft als Leitung und zwei handwerkliche Fachkräfte
(Tischler, Maler) tätig. Insgesamt stehen in der Jugendwerkstatt 19 Plätze für
Teilnehmer/innen im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten (100% finanziert durch die
ARGE Salzgitter) und 3 Plätze zur Schulpflichterfüllung (zu rd. 98%
landesfinanziert) zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Juni 2006 hat das
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie mitgeteilt, dass
die Förderung des niedersächsischen Jugendwerkstättenprogramms und der
bewährten Strukturen der Jugendberufshilfe auch in der neuen EU-Förderperiode
2007 bis 2013 fortgeführt werden soll. Da diese Mittel aus dem Europäischen
Sozialfonds (ESF) dem Land Niedersachsen bisher noch nicht zur Verfügung
standen, wurde im November 2006 zunächst eine Übergangsfinanzierung für das
erste Halbjahr 2007 zugesichert (Beschlussvorlagen 0047/15, 0048/15 und
0048/15-1). Dieser Übergangszeitraum wurde nunmehr durch das Niedersächsische
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bis zum 31.12.2007 – nach den für
das Jahr 2006 geltenden zuwendungsrechtlichen Regelungen – verlängert.
Für 2007 wurden vom Land auf
der Grundlage
von bezuschussungsfähigen
Gesamtkosten von 733.433
Euro
Fördermittel des Landes und
der EU in Höhe von 373.390
Euro bewilligt.
Die Stadt Salzgitter trägt
einen Eigenanteil in Höhe von 157.973
Euro.
Dieser Betrag ist in seiner
Summe im Haushalt 2007 eingestellt.
Gemäß Beschlussvorschlag Nr.
2 soll für die Jahre 2008 bis 2013 ein Fortbestand der Projekte bei weiterer
Förderung des Landes auf der Grundlage eines städtischen Anteils an
Eigenmitteln von max. 25% der Gesamtkosten (inkl. der Kostenanteile der ARGE)
sichergestellt werden. Bei Überschreiten des Eigenanteiles durch Veränderung
der Zuschussrichtlinien oder aus anderen Gründen ist eine weitere
Beschluss-Vorlage notwendig.
Die Aufteilung auf die
Projekte für das Jahr 2007 ergibt sich aus folgenden Übersichten:
Gesamtkosten
|
Anteil
Integrations-leistungen/ ARGE
|
Anteil Land/EU
|
Anteil Stadt SZ
|
436.300 Euro
|
110.900 Euro
25,4%
|
214.500 Euro
49,2%
|
110.900 Euro
25,4%
|
Gesamtkosten
|
Anteil Kosten Arbeits-
gelegenheiten (AGH) der ARGE
|
Anteil Land/EU
|
Anteil Stadt SZ
|
297.133 Euro
|
91.200 Euro
30,7%
|
158.890 Euro
53,5%
|
47.043 Euro
15,8%
|
Mitzeichnung
FD 20
FD 10
Zusatz wegen der verspäteten Abgabe:
Der Abgabetermin 12.04.2007 konnte wegen der
Bewilligungsbescheide des Landes vom 28.04.2007 (hier eingegangen 02.05.2007)
und notwendiger verwaltungsinterner Abstimmungen nicht eingehalten werden. Eine
Verschiebung in die Rats-Sitzung am 27.06.2007 ist aus personalwirtschaftlichen
Gründen (Verlängerung von Arbeitsverträgen und befristeten Umsetzungen ab
01.07.2007 unter Beteiligung des Personalrates) nicht möglich.