Die Aufwandsentschädigung
für Ratsmitglieder ist ab 01.06.2007 auf einen Betrag von 300,00 €
monatlich anzuheben.
Die Satzung über
Aufwandsentschädigung, Ersatz von Verdienstausfall und Auslagen, Fahr- und
Reisekosten ist zum 01.06.2007 in allen anderen Entschädigungsfällen
entsprechend anzupassen. Dies gilt auch für die Ortsräte.
Die Haushaltsmittel sind
entsprechend anzupassen.
Sachverhalt:
Sachverhalt:
Die Aufwandsentschädigungen für Rats- und
Ortsratsmitglieder wurden letztmalig 1999 moderat erhöht. Mit der jetzt
beantragten Erhöhung bleibt die Stadt Salzgitter immer noch erheblich unter den
vom niedersächsischen Innenministerium für zulässig erklärten Höchstbeträgen
und trägt somit der finanziellen Situation der Stadt Salzgitter Rechnung.