Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Salzgitter möge beschließen:
Die
Verwaltung wird aufgefordert, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nur solche
Unternehmen auszuwählen, die ihre Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen nach
geltenden Tarifverträgen, mindestens aber mit 8 Euro je Arbeitsstunde
entlohnen.
Weiterhin
macht die Vergabestelle die Auflage, dass in dem Betrieb vorwiegend
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte arbeiten. Dies gilt auch und
besonders für die Beteiligung von Subunternehmern.
Die
Auflagen werden in der Ausschreibung festgeschrieben. Deren Einhaltung ist zu
kontrollieren.
Bei
allen neu abzuschließenden Verträgen werden diese Regeln verbindlich angewendet.
Bestehende Verträge, insbesondere solche mit längerer Laufzeit werden überprüft
und, wenn möglich, nachgebessert.
Begründung:
Erst
ab einem Mindestlohn von 8 Euro / Std. kann sich ein Arbeitnehmer bei einer
Vollbeschäftigung selbst unterhalten. Dieses Entgelt entspricht auch der
Pfändungsfreigrenze. Bei geringeren Löhnen sind immer ergänzende Leistungen
durch öffentliche Kassen, wie Wohngeld oder Arbeitslosengeld II erforderlich.
Dies verursacht unnötige Kosten und ist nicht zumutbar. Ist ein Arbeitnehmer
dagegen sozialversicherungspflichtig mit mindestens 8 Euro / Std. beschäftigt,
zahlt er sowohl in die sozialen Sicherungssysteme ein und trägt durch die
höhere Kaufkraft zur Stärkung der Binnennachfrage bei. Dies hat sich im
europäischen Ausland als positiv erwiesen.
Die
dem Gemeinwohl verpflichteten Kommunen sind sowohl als Arbeitgeber, als auch als Auftraggeber
aufgerufen, Zeichen für menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu setzen. Durch die
Vergabe von Aufträgen hat die Kommune hierzu die Möglichkeit.