Beschlussvorschlag:
- Die
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 wird in der der Ratsvorlage
1079/15 beiliegenden Fassung (Anlage 1) beschlossen.
- Die
mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2006 – 2010 wird in der der Ratsvorlage 1079/15 beiliegenden
Fassung (Anlagen 2a und 2b)
be-schlossen.
- Das
Investitionsprogramm für die Jahre 2006 - 2010 wird in der den
Rats-mitgliedern überreichten Fassung vom 24.04.2007 einschließlich der
sich aus der Anlage 3b zur Ratsvorlage 1079/15 ergebenden Änderungen festgesetzt.
- Die
Verwaltung wird ermächtigt, für die Reinschrift des Haushaltsplanes
redaktionelle Änderungen vorzunehmen.
5. Die
Ansätze in den Teilhaushalten in der Ergebnisrechnung werden nach § 4 Abs. 3
Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) budgetiert und basierend auf
dem Ratsbeschluss zur Haushaltssatzung 2006 vom 01.03.2006, in folgende
Aufwands/-Ertragsarten gegliedert, die jeweils einen Deckungskreis bilden:
o Personal-
und Versorgungsaufwendungen
o Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen und sonstige haushaltswirksame Aufwendungen
o Transferleistungen
sowie die zugehörigen Erträge.
Die Ansätze sind nicht übertragbar.
6.
Weiterhin
wird die Verwaltung ermächtigt im Zeitraum von Januar 2007 bis Dezember 2007
Kredite in einer Gesamthöhe von 89.400.000 € umzuschulden.
Bei den Kreditaufnahmen für
Umschuldungen sind folgende Konditionen einzuhalten:
- Zinssatz:
maximal 6,25 % p.a. bei 100%
Auszahlung
(nach
Rahmenrichtlinie)
- Tilgung
in gleichen Raten
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat
in seiner Sitzung am 21.03.2007 den Finanzausschuss beauftragt, den
Haushaltsplanentwurf 2007 einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung 2006 - 2010 zu beraten und den nach § 40 Absatz 1 Nummer 8 in
Verbindung mit § 84 sowie § 90 NGO erforderlichen Ratsbeschluss
vorzubereiten.
Der Finanzausschuss ist darauf hin in der Zeit
vom 22.03.2007 – 15.05.2007 in bisher insgesamt 8 Sitzungen diesem
Auftrag nachgekommen. Im Verlauf dieser Sitzungen hat die Verwaltung eine
Reihe von Unterlagen (Veränderungslisten zum Verwaltungs- und
Vermögenshaushalt, Ermittlung der Personalkosten, Auswirkungen der Umstellung
auf Doppik u. dgl.) dem Finanzausschuss
vorgelegt, die insbesondere auch Grundlage für die Beratungen in den Fraktionen
waren.
Die sich aus den Änderungslisten (Anlagen 3a, 3 b
und 3 c) der Verwaltung ergebenden Veränderungen zum Haushaltsplanentwurf
sind in dem beigefügten Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007
(Anlage 1) sowie in die Ergebnis- und Finanzplanung 2006 – 2010
(Anlage 2) eingearbeitet. Die Anlage 3 a
enthält die vorgenommenen Änderungen des Verwaltungshaushaltes (kameral)
gegenüber dem Entwurf sowie die aufgrund
der nachgehenden weiteren Überprüfung der vorgelegten Ergebnis- und
Finanzhaushalte vorzunehmenden Veränderungen, die Anlage 3 b die Änderungen
gegenüber dem ausgehändigten Investitionsprogramm 2006 – 2010.
Die in der Anlage 3a enthaltenen weiteren
Veränderungen gegenüber der bereits verteilten Veränderungsliste sind in der
Auflistung deutlich hervorgehoben. Sie wurden dem Finanzausschuss in der
Sitzung am 15.05.2007 erläutert.
Die Personalkosten sind entsprechend der
aktuellen Kalkulation in die Planwerte für 2007 eingearbeitet worden. Eine
Darstellung der Veränderung gegenüber
dem Entwurf ist als Anlage 3c beigefügt.
Die Anlage 4 enthält die Verpflichtungsermächtigungen
zum Stand bei Haushaltsplanentwurf
sowie zum derzeitigen Stand.
Über die Anträge der Fraktionen hat der
Finanzausschuss in seiner Sitzung am 15.05.2007 einzeln abgestimmt. Der
Finanzausschuss hat keine Beschlussempfehlung für den Rat abgegeben. Eine
Einarbeitung der Anträge in die Haushaltssatzung sowie die mittelfristige
Ergebnis- und Finanzplanung 2006 – 2010 ist entsprechend nicht erfolgt.
Die Verwaltung wird zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 22.05.2007 ein
Protokoll über das Abstimmungsergebnis im Finanzausschuss vorlegen.
Aufgrund der erfolgten Änderungen der Verwaltung
(Änderungslisten) schließt der Haushaltsplanentwurf 2007 nunmehr wie folgt ab:
Ergebnishaushalt
|
Ansatz
|
Ansatz
|
Vergleich
|
2007
|
2007
|
Satzung
|
Entwurf
|
Satzung
|
zu Entwurf
|
-Euro-
|
-Euro-
|
-Euro-
|
|
|
|
Summe ordentliche Erträge
|
277.218.605
|
283.742.200
|
6.523.595
|
Summe ordentliche
Aufwendungen
|
277.037.593
|
277.854.400
|
816.807
|
ordentliches Ergebnis
|
181.012
|
5.887.800
|
5.706.788
|
außerordentliches Ergebnis
|
2.550.039
|
3.456.100
|
906.061
|
Jahresergebnis
|
2.731.051
|
9.343.900
|
6.612.849
|
Saldo aus internen
Leistungsbeziehungen
|
0
|
0
|
0
|
Ergebnis unter
Berücksichtigung der internen Leistungsbeziehungen
|
2.731.051
|
9.343.900
|
6.612.849
|
Die positive Veränderung des Ergebnishaushaltes
(Vergleich Satzung zu Entwurf) ist insbesondere auf die vorliegende Entwicklung
bei den Steuereinnahmen zurückzuführen.
Finanzhaushalt
|
Ansatz
|
Ansatz
|
Ansatz
|
Vergleich
|
2007
|
2007
|
2007
|
Satzung
|
Entwurf
|
Entwurf
bereinigt
|
Satzung
|
zu bereinigtem
|
-Euro-
|
-Euro-
|
-Euro-
|
Entwurf
|
|
|
|
|
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
|
269.358.200
|
269.358.200
|
270.531.800
|
1.173.600
|
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
|
271.625.535
|
265.571.405
|
265.961.100
|
389.695
|
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
|
-2.267.335
|
3.786.795
|
4.570.700
|
783.905
|
Einzahlungen
für Investitionstätigkeit
|
31.522.284
|
25.341.800
|
25.661.500
|
319.700
|
Auszahlungen für Investitionstätigkeit
|
44.043.003
|
21.452.200
|
21.258.500
|
-193.700
|
Saldo aus Investitionstätigkeit
|
-12.520.719
|
3.889.600
|
4.403.000
|
513.400
|
Finanzmittel-Überschuss/-Fehlbetrag
|
-14.788.054
|
7.676.395
|
8.973.700
|
1.297.305
|
Einzahlungen; Aufnahme von Krediten und inneren
Darlehen für Investitionstätigkeit
|
98.374.500
|
91.331.300
|
89.919.900
|
-1.411.400
|
Auszahlungen;
Tilgung von Krediten und Rückzahlung von inneren Darlehen für
Investitionstätigkeit
|
98.200.000
|
98.200.000
|
98.200.000
|
0
|
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
|
174.500
|
-6.868.700
|
-8.280.100
|
-1.411.400
|
Finanzmittelveränderung
|
-14.613.554
|
807.695
|
693.600
|
-114.095
|
Gesamteinzahlungen
|
399.254.984
|
386.031.300
|
386.113.200
|
81.900
|
Gesamtauszahlungen
|
413.868.538
|
385.223.605
|
385.419.600
|
195.995
|
Saldo
|
-14.613.554
|
807.695
|
693.600
|
-114.095
|
In dem bereinigten Entwurf sind
die aus 2006 auf 2007 übertragenen Haushaltsausgabereste herausgenommen
worden. Durch die gegenüber dem bereinigten Ansatz-entwurf vorgenommenen
Veränderungen ergibt sich eine Auszahlungserhöhung von 114.095 €.
Eigenbetriebe
Die Wirtschaftspläne der
Eigenbetriebe
- Grundstücksentwicklung
- Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik
- Städtischer Regiebetrieb (SRB)
für das Wirtschaftsjahr 2007
wurden in verschiedenen Ratssitzungen beschlossen. Die maßgeblichen Daten der beschlossenen
Wirtschaftspläne sind in die Haushaltssatzung für 2007 (Anlage 1) eingearbeitet.
Kredite
Die vorgesehene Kreditaufnahme
orientiert sich an den aus der kameralen Haushaltsplanung übernommenen Werten.
Zur teilweisen Finanzierung von Investitionen sind im Vermögenshaushalt
Kreditaufnahmen (ohne Umschuldungen) in Höhe von 519.900 € vorgesehen.
Im Vermögensplan des Eigenbetriebes – Grundstücksentwicklung- sowie
des Städtischen Regiebetriebes -SRB- sind keine Kredite für Investitionen
vorgesehen. Im Vermögensplan des Eigenbetriebes -Gebäude, Einkauf, Logistik- ist dagegen eine
Kreditermächtigung in Höhe von 5.905.000 € eingeplant.
Einschließlich der in dem Vermögensplan des Eigenbetriebes
– Gebäude, Einkauf, Logistik - eingeplanten Kredite ergibt sich damit
für 2007 eine vorgesehene Kreditaufnahme zur Finanzierung von Investitionen in
Höhe von 6.424.900 €. Die für 2007
geplante ordentliche Tilgung beträgt insgesamt 8.800.000 €. Die für den
kameralen Haushalt durch die ordentliche Tilgung bestimmte Kreditlinie wird in
2007 um 2.375.100 € unterschritten
Liquiditätskredite
Der Höchstbetrag der
Liquiditätskredite im Haushaltsjahr 2007 beläuft sich auf 200.000.000 €
für den Kernhaushalt und 1.000.000 € für den Eigenbetrieb Gebäude,
Einkauf und Logistik. Genehmigungspflicht ist damit gegeben.
Steuerhebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern
sind gegenüber dem Vorjahr nicht verändert worden.
Budgetierung
Entsprechend dem zum Haushalt 2006 getroffenen Ratsbeschluss ist
beabsichtigt, die
· Personal-
und Versorgungsaufwendungen
· Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen und sonstige haushaltswirksame Aufwendungen
· Transferleistungen
in Deckungskreise aufzunehmen und den jeweiligen
Teilhaushalt mit den entsprechenden Aufwendungen und Erträgen zu
budgetieren. Eine Übertragungsregelung
für erzielte Budgetüberschüsse ist zunächst nicht vorgesehen. Hier bleiben die
Erfahrungen aus der Erweiterung der unterjährigen Bewirtschaftungskompetenz
abzuwarten.
Die in den Vorjahren durch Ratsbeschlüsse getroffenen
Regelungen zur Budgetierung gelten für vollständig budgetierte
Organisationseinheiten, bezogen auf die
vorgenannten Aufwands- und Ertragsarten, weiter.
Mittelfristige Ergebnis- und
Finanzplanung 2006 - 2010
Das doppische Haushaltsrecht
sieht eine vollständige Betrachtung des aktuellen Haushaltsjahres sowie der drei folgenden Kalenderjahre in der
Ergebnis- und Finanzplanung vor. Soweit aus konkreteren Planungsunterlagen, z.
B. dem Investitionsprogramm, keine
Planwerte vorlagen, wurden die aktuellen Orientierungsdaten des Landes bei den
vorzunehmenden Veränderungen zugrunde gelegt.
Lediglich der Personalaufwand wurde in
Anbetracht der bereits abzusehenden Entwicklungen in 2008 vollständig um 3
Prozent heraufgesetzt sowie in den Folgejahren um jeweils 1,5 Prozent.
Veränderung der
Organisationsstruktur
Die sich aus der Verfügung des
Oberbürgermeisters vom 15.03.2007 ergebenden Veränderungen in der
Organisationsstruktur werden in den Teilergebnishaushalten und
Teilfinanzhaushalten bereits ab 01.01.2007 vorgenommen, insbesondere auch um
eine bessere Vergleichbarkeit zu ermöglichen.
Die Darstellung der Teilhaushalte
für das Jahr 2006 und auch 2005 erfolgt aus den gleichen Gründen in der
bisherigen Organisationsstruktur. Lediglich das Referat 1.1, die zugehörigen
Sonderbudgets, das Sonderbudget 1.3, sowie das Sonderbudget 1.01_S sind bereits
durchgängig entsprechend der neuen Organisationsstruktur umgekennzeichnet
worden. Hier liegen mit Ausnahme des
Fachdienstes 11 vom Aufgabenspektrum her durchgängig keine Veränderungen in
der Struktur vor. Beim Fachdienst 11 ist in 2007 durch die Eingliederung der
Korruptionsbekämpfung lediglich ein
geringfügig höheres finanzielles Volumen zu verzeichnen.
Überführung der kameralen
Plandaten in die doppischen Strukturen
Die Überführung erfolgte im
Wesentlichen in folgenden Stufen:
- Zunächst wurden die Planwerte des
Verwaltungshaushaltsentwurfes danach unterschieden, ob eine Übernahme in
Betracht kam. Nicht in die Ergebnis- aber auch Finanzplanung übernommen
wurden die in den verschiedenen Betrieben gewerblicher Art vorzunehmenden
Umsatz- bzw. Vorsteuerabrechnungen mit dem Finanzamt. In der Ergebnis-
bzw. Finanzwirkung handelt es sich um durchlaufende Posten.
- Ebenfalls nicht überführt werden konnten
beispielsweise die Zuführung zum Vermögenshaushalt und der eingeplante
Sollfehlbetrag aus 2005. In beiden Positionen liegt ebenfalls keine Ergebnis-
und Finanzwirkung vor.
- Von den verbleibenden Beträgen waren die Erträge
und Aufwendungen der Internen Leistungsverrechnungen gesondert zu
betrachten. Hier liegen keine außenwirksamen Zahlungen vor, auf Ebene des
Gesamthaushaltes gleichen sich die Aufwendungen und Erträge außerdem aus.
Eine Berücksichtigung erfolgt deshalb ausschließlich in der
Ergebnisrechnung.
- Alle übrigen Positionen wurden mit dem Planwert in
die Ergebnis- und auch Finanzplanung übernommen. In einem weiteren
Schritt wurden die Finanzplanungswerte verschiedener wesentlicher
Positionen, z. B. der Gewerbesteuer, orientiert an den Zahlungseingängen
der Vorjahre herabgesetzt.
- Aus dem Vermögenshaushalt wurden Ansatzwerte, bei
denen keine aktivierungsfähigen Vermögensgegenstände geschaffen werden, in
die Ergebnisplanung übernommen. Zu benennen ist der vollständige
Haushaltsunterabschnitt 6700 -
Straßenbeleuchtung -. Die vorgenommene Bewertung nach dem so genannten
Festwertverfahren führt hier dazu, dass auch Erweiterungen des Bestandes
grundsätzlich im Aufwand zu
verbuchen sind.
- Übernahme der Abschreibungen auf das Anlagevermögen
sowie aus der Auflösung von entsprechenden Sonderposten, z.B.
Investitionszuschüssen, in die Ergebnisrechnung, sowie die Übernahme der verbleibenden
Ansätze des Vermögenshaushaltes in die Finanzplanung, konkret die Ein-
und Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Die
Wirkungen der erforderlichen Bildung von Rückstellungen in 2007 und
gegebenenfalls der Auflösung vorhandener Rückstellungen waren in der
Ergebnisplanung anzusetzen, in 2007 zu erwartende Auszahlungen auf
Rückstellungen aus Vorjahren ausschließlich in der Finanzplanung.