Die
Verwaltung der Stadt Salzgitter wird aufgefordert die notwendigen Folgekosten
aus dem Erlass der Landesregierung zur „Sicherheit und zum
Gesundheitsschutz bei der Arbeit der Landesbediensteten in Schulen
(Arbeitsschutz in Schulen)“ in den Haushalt einzustellen.
Beschlussvorschlag:
Begründung:
Nach
dem Erlass der Landesregierung zum Arbeitsschutz in Schulen (RdErl. d. MK v.
12.5.2004202-40 180/1-1,Nds.MBl. Nr. 18/2004S.392,SVBl. 8/2004 S. 354) sind die Dienstellenleiterinnen und
Dienststellenleiter, die Schulleiterinnen und Schulleiter u.a. verpflichtet,
für die geeignete Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Dienststelle
zu sorgen und auf die Bereitstellung der erforderlichen Mittel hinzuwirken.
Anlagen:
Anlagen:
Die Anlage ist nicht in
digitaler Form vorhanden, kann jedoch bei Bedarf bei der Ratsfraktion oder im
Fachdienst 10.1/ Ratsangelegenheiten eingesehen werden.