Industrie- und
Gewerbeflächen sind durch die Stadt bzw. die WIS zukünftig nicht zu mehr
verkaufen. Es ist der Abschluss von Erbpacht- oder Erbbauverträgen vorzusehen.
Begründung:
Begründung:
Damit soll gewährleistet
werden, dass die Stadt zukünftig Einnahmen aus entsprechenden Zinsen erzielen
kann.