Mitteilung:
Die Stadt Salzgitter hat zum 01.01.2005 ihre Pilot-Eröffnungsbilanz
nach den Regelungen des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens für Kommunen
aufgestellt. Die Prüfung erfolgte durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat die Empfehlung ausgesprochen, die aus der
Prüfung noch offenen Fragen im Rahmen der Prüfung der Schlussbilanz 2005
(jetzt: fortgeführte Pilot-Eröffnungsbilanz zum 01.01.2006) durch eine externe
Prüfungs-gesellschaft begutachten zu lassen. Aufgrund dessen hat der Fachdienst
Haushalt und Finanzen am 12. April 2007 die KPMG mit der Prüfung der offenen
Fragen aus der kommunalen Bilanz beauftragt. Auftragsgegenstand ist die Abgabe
gut-achterlicher Stellungnahmen zu den folgenden Sachverhalten:
a)
Wertermittlung der Straßen zum 1. Januar 2005
b)
Fortentwicklung des Sachvermögens zum 1. Januar
2005 auf den
31. Dezember 2005
c)
Pauschale Einzelwertberichtigung und
Kasseneinnahmereste zum 1. Januar 2005
a)
Wertermittlung der Straßen zum 1. Januar
2005
In
Bezug auf die Wertermittlung der Straßen bestand die Aufgabe der KPMG in der
Prüfung, ob die Ableitung der Einheitspreise unter Einbezug der üblichen
Teilleistungen bei der Straßenstellung nachvollziehbar und pausibel vorgenommen
wurde und ob das methodische Vorgehen bei der Entwicklung der Prozentwerte
anhand der Instandsetzungs- und Zustandsdaten der Straßendatenbank
nachvollziehbar und plausibel ist.
Ausdrücklich nicht Aufgabe der KPMG war, im Rahmen örtlicher
Inaugenscheinnahme die richtige Zuordnung von Bauklassen, Zustandsklassen und
Nutzungsdauern zu beurteilen. Des Weiteren erfolgt keine Prüfung des
Mengengerüstes der erfassten Straßen. Es erfolgte jedoch eine
Inaugenscheinnahme einzelner Straßenabschnitte.
Aufgrund
der Prüfungsergebnisse werden die Zuschläge auf die Einheitspreise von 1,4 auf
1,65 angehoben. Die Erhöhung der Baunebenkosten ergibt sich aufgrund der nicht
ausreichenden Einbeziehung von Kosten für Planung und Bauüberwachung. Die
Wertkorrektur erfolgt im Hinblick auf die Berichtigungsmöglichkeiten gemäß § 61
GemHKVO im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2007 durch Erhöhung der
Werte für das Infrastrukturvermögen. Demgegenüber sind auch die Sonderposten
für Rückindizierung entsprechend zu erhöhen. Es ist daraus mit einer Erhöhung
der Nettoposition um ca. 20 Mio. € zu rechnen. Demgegenüber steht jedoch
eine zusätzliche Belastung auf der Passivseite der Bilanz für Pensionsrückstellungen.
Diese ergibt sich aus der vom Nds. MI beabsichtigten Senkung des Zinssatzes für
die Barwertberechnung. Hieraus ist mit einer Belastung in ungefähr der gleichen
Größenordnung zu rechnen. Daraus folgt insgesamt eine Bilanzverlängerung, die jedoch
keine wesentliche Veränderung des Basis-Reinvermögens ergibt.
Der
vollständige Bericht der KPMG zur
Bewertung des Straßenvermögens ist unter Anlage 1 zu finden.
b)
Prüfung der Fortentwicklung des
Sachvermögens zum 1. Januar 2005 auf den 31. Dezember 2005
Die
Aufgabe der KPMG bestand darin, die Fortschreibung der Werte (und Mengen) für
das Sachvermögen im Zeitraum 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2005 und die
Funktionsfähigkeit der dafür eingerichteten Prozesse zu prüfen.
Um
eine sachgerechte und einheitliche Bilanzierung komplexerer
Anschaffungs-vorgänge und die Anwendung sachgerechter Bewertungsverfahren
sicherstellen zu können, wurde eine Aktivierungsrichtlinie entwickelt, die sich
zurzeit im Entwurfs-stadium befindet. Sie wird durch den Fachdienst 20
konkretisiert und im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit auch in
Abstimmung mit dem niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport
ausformuliert.
Der vollständige Bericht
der KPMG zur Bewertung des Straßenvermögens ist unter Anlage 2 zu finden.
c)
Prüfung der pauschalen
Einzelwertberichtigung und der Kasseneinnahmereste zum 1. Januar 2005
Im
Rahmen der gutachterlichen Stellungnahme
erfolgte eine Prüfung der KPMG, inwieweit die Wertberichtigungen der
Kasseneinnahmereste ordnungsgemäß bemessen worden sind. Auf der Grundlage der
Informationen zur Entwicklung der Kasseneinnahmereste bis zum 31. Dezember 2006
wird die Höhe der Wertberichtigung zum 1. Januar 2005 in Höhe von TEUR 6.417
für sachgerecht gehalten.
Darüber
hinaus ist im Rahmen der Prüfung eine Empfehlung für die Ermittlung der
Bemessungsgrundlage und Bemessung der Wertberichtigung zum 1. Januar 2007
erarbeitet worden. Die pauschale Einzelwertberichtigung kann sich dabei wie
bereits zum 1. Januar 2005 an der Fälligkeit orientieren. Es ergibt sich daraus
eine Absenkung der pauschalisierten Wertberichtigungen um TEUR 1.906 auf TEUR
4.511.
Der
vollständige Bericht der KPMG zur Bewertung des Straßenvermögens ist unter
Anlage 3 zu finden.
Anlagen:
1. Bericht: Prüfung der Wertermittlung der Straßen der
Pilot-Eröffnungsbilanz
zum 1. Januar 2005
2. Bericht: Prüfung der Fortentwicklung des
Sachvermögens der Pilot-Eröffnungs-
bilanz zum 1. Januar 2005 auf den 31.
Dezember 2005
3. Bericht: Prüfung der pauschalen
Einzelwertberichtigung und der
Kasseneinnahmereste
der Pilot-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2005