Sachverhalt:
Die Stadt Salzgitter ist
über die VVS zu 100% am Stammkapital der ASG beteiligt.
Gemäß § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der ASG ist der
Gesellschafter unter anderem zuständig für:
-
die Feststellung des Jahresabschlusses und
Verwendung des Ergebnisses einschließlich der Abdeckung von Verlusten (Buchst.
e),
-
die Entlastung des Aufsichtsrates und der
Geschäftsführung (Buchst. g und h)
-
die Erhöhung des Stammkapitals (Buchst. b) sowie
-
die Änderung des Gesellschaftsvertrages (Buchst.
k).
Zur Sicherstellung der Stimmfähigkeit in der Gesellschafterversammlung
ist daher ein Gesellschafterbeschluss durch die Stadt Salzgitter
herbeizuführen.
Für den Vertreter der VVS in der Gesellschafterversammlung der ASG ist
für seine Abstimmung ein Weisungsbeschluss erforderlich.
Die Prüfungsgesellschaft PwC AG hat ihre Prüfung des
Jahresabschlusses 2006 sowie des Lageberichtes und der Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung in den Monaten April und Mai 2007 in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft durchgeführt und am 23. Mai 2007 einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt. In seiner Sitzung am 15. Juni 2007 hat sich der
Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung befasst und der Gesellschafterversammlung
empfohlen, die oben formulierten Beschlüsse zu fassen.
ASG – Vergleich GuV und Bilanz


Die Umsatzerlöse der ASG erhöhten sich gegenüber dem
Vorjahr um 1,3% (1,7% gegenüber Planung 2006) trotz der Verringerung des
Betreiberentgeltes um 475 T€ (2,9%). Im Wesentlichen ist dies zu
begründen durch Mehrerlöse bei Grundstücksanschlüssen und einem Anstieg der
Sonstigen Umsatzerlöse. Die Sonstigen betrieblichen Erträge gingen um 11,2%
zurück, weil insbesondere keine Buchgewinne aus Anlagenabgängen wie in 2005 zu
verzeichnen waren.
Der Materialaufwand stieg gegenüber dem Vorjahr um
13,1% (-3,5% ggü. Plan). Dabei stiegen die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- u.
Betriebstoffe um 6,4% insbesondere durch Strompreiserhöhungen. Die Aufwendungen
für bezogene Leistungen stiegen stärker um 16,7% im Wesentlichen durch
Mehraufwand bei der Unterhaltung und Herstellung von Hausanschlüssen.
Der Rückgang beim Personalaufwand (-4,8%) ist im
Wesentlichen durch den Streik von Mitarbeitern im Februar und März 2006
begründet.
Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um
8,8% im Vergleich zum Vorjahr insbesondere durch Verluste aus Anlagenabgängen.
Die Abschreibungen gingen um 2,3% zurück. Das Zinsergebnis
konnte um 2,9% zum Vorjahr verbessert werden. Dabei ist anzumerken, dass trotz
der Zinsergebnisverbesserung der Zinsaufwand für Forfaitierungsgeschäfte
zunahm.
Nach Abzug der Steuern verbleibt somit ein
Jahresüberschuss für 2006 in Höhe von 968 T€. Dies stellt sowohl
gegenüber dem Vorjahr (662 T€) als auch dem Planwert für 2006 (380
T€) eine deutliche Ergebnisverbesserung dar. Die Gründe hierfür sind den
vorstehenden Ausführungen zu entnehmen.
Auf der Aktivseite der Bilanz sank das Anlagevermögen
um 1%. Die Immateriellen Vermögensgegenstände nahmen aufgrund eines
Softwareerwerbs erheblich um 743% zu. Bei den Sachanlagen gab es eine Absenkung
um 1%. Die Finanzanlagen stiegen um 266% aufgrund eines Wertpapierkaufes zur
Absicherung von Altersteilzeitansprüchen von Mitarbeitern.
Das Umlaufvermögen stieg an. Insbesondere die
Forderungen und die liquiden Mittel nahmen deutlich zu. Der Anstieg der
Forderungen an die Stadt Salzgitter liegt im Wesentlichen in
Erstattungsansprüchen aus Baukosten, Hausanschlüssen und Gewerbesteuer
begründet.
Auf der Passivseite der Bilanz erhöhte sich das
Eigenkapital. Dabei legten die Gewinnrücklagen um 94% zu und der
Jahresüberschuss um 399%. Die Sonderposten aus Zuschüssen nahmen aufgrund der
jährlichen Auflösung ab. Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten nahmen
ebenfalls ab.
Allerdings wurde durch den Abschluss eines neuen (5.)
Forfaitierungsvertrages der Rechnungsabgrenzungsposten um 9,2% angehoben.
Die Wirtschaftsprüfer haben im Prüfbericht angemerkt
(Anlage VII Seite 8, Fragenkatalog nach § 53 HGrG Fragenkreis 5 Buchst. a-f),
dass die Geschäftsführung ggf. Grundsätze nach denen die Gesellschaft Geschäfte
in Derivaten (Mindestanforderungen) ausführen darf schriftlich niederlegen
sollte, da solche Grundsätze bislang noch nicht in Schriftform existieren. Gemäß
den Ausführungen im Prüfbericht hat die Gesellschaft Swaps zur Optimierung von
Kreditkonditionen abgeschlossen.
Im Übrigen konnten keine wesentlichen Auffälligkeiten im
Jahresabschluss festgestellt werden.
Eine Gewinnabführung der ASG an die Stadt über die
VVS könnte nur mittels einer Fremdmittelfinanzierung realisiert werden. Das
würde sich dann negativ auf den Zinsaufwand niederschlagen und somit auch auf
das zu zahlende Betreiberentgelt und die Gebührenhöhe auswirken.
Es wird daher empfohlen, den Beschlussvorschlägen Nr. 1-3
zuzustimmen.
Bezüglich des Beschlussvorschlages Nr. 4 ist
festzustellen, dass die Wirtschaftsprüfer zum wiederholten Male im Prüfbericht
auf die schlechte Finanzierungssituation der ASG hingewiesen haben. Die
Eigenkapitalausstattung ist vergleichsweise niedrig. Eine Stärkung der
Eigenkapitalbasis wäre auf Grund dessen und auch im Hinblick auf künftige
Investitionen ratsam. Die Thesaurierung von Gewinnen kann wegen der damit
verbundenen Haushaltsbelastungen (siehe Tabelle) keine Dauerlösung sein. In
Zusammenarbeit mit der ASG sind daher Maßnahmen einzuleiten, um die
Liquiditätslage deutlich zu entspannen. Die Verwaltung wird hierzu im
Zusammenhang mit dem nächsten Wirtschaftsplan der ASG entsprechende Vorschläge
unterbreiten.
Die Geschäftsführung hat vorgeschlagen und der
Aufsichtsrat hat empfohlen, eine Stammkapitalerhöhung durch eine Entnahme aus
der Gewinnrücklage vorzunehmen. Danach soll der Jahresüberschuss 2006 in Höhe
von 968 T€ in die Gewinnrücklage (derzeit 1.364 T€) eingestellt
werden und anschließend eine Entnahme aus dergleichen (2.331 T€)
zugunsten der Erhöhung des Stammkapitals auf dann 4.888 T€ erfolgen.
Das erhöhte Stammkapital führt in den Folgejahren
aufgrund der rechtlich möglichen Eigenkapitalverzinsung tendenziell zu erhöhten
Gewinnanteilen für den allgemeinen Haushalt. Die Entscheidung, den Gewinn in
der Gesellschaft zu belassen, führt in 2008 wie in diesem Jahr zu einer
Belastung des Haushaltes, da der auf die Gebührenrechnung entfallende
Gewinnanteil bei fehlender Ausschüttung über den allgemeinen Haushalt
finanziert werden muss (ggf. dadurch höhere Zinsbelastung).
Die Ermittlung des Gewinnanteils
für den Gebührenhaushalt wird durch die ASG vorgenommen. Eine abschließende
Berechnung für 2006 mit Wirkung auf den Haushalt 2008 liegt noch nicht vor.
Nach einer ersten Schätzung unter Berücksichtigung der höheren
Eigenkapitalgrundlage und eines geringeren Durchschnittszinssatzes (4,65 % für
2006, Vorjahr 5,5 %) und unter Berücksichtigung eines Überschusses im Bereich
Öffentliche Straßenentwässerung von 126 T€ ergibt sich voraussichtlich
ein Wert von ca. 557 T€ für 2008 (siehe Tabelle).
Konto
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2006
(aus Gewinn 2004)
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2007
(aus Gewinn 2005)
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2008
(aus Gewinn 2006)
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Weiterleitung aus Gewinnen der ASG an den Gebührenhaushalt
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100.700
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486.500
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ca. 557.000
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nachrichtlich:
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2004
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2005
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2006
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ASG Gewinn nach Steuern
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305.000
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662.000
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968.102
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Stammkapital zzgl. Gewinnrücklagen
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3.259.000
|
3.259.000
|
3.920.760
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Im Vergleich zum Haushaltsansatz 2007 entsteht in
2008 somit voraussichtlich eine Mehrbelastung von ca. 70 T€.
Die Abgabefrist der Vorlage für die Gremiensitzungen
im Juli wurde überschritten, weil die Beschlussvorschläge der Verwaltung erst
kurzfristig nach der Aufsichtsratssitzung am 15.06.2007 zur Verfügung standen.
Es handelt sich aufgrund der nachfolgend aufgeführten Begründung um eine
eilbedürftige Vorlage.
Bereits im letzten Jahr wurde eine Erhöhung des
Stammkapitals beschlossen (Vorlage 7503/14). Da jedoch die Frist zur Eintragung
beim Handelsregister (spätestens 31.08.2006) für eine rückwirkende
Stammkapitalerhöhung einschließlich des letzten Jahresgewinnes überschritten
wurde, konnte die Stammkapitalerhöhung nicht vorgenommen werden (Vorlage 0010/15).
Nach § 57 e muss bei einer Stammkapitalerhöhung die letzte Jahresbilanz
zugrunde gelegt werden.
Es wird daher empfohlen, auch dem Beschlussvorschlag 4.
zuzustimmen.
In den Fraktionen liegt je ein Exemplar des vollständigen
Prüfberichtes zur Einsichtnahme vor.