Sachverhalt:
Zu 1.:
Für die Benutzung und die Gebühren gibt es derzeit zwei Satzungen, die zukünftig in einer Satzung zusammengefasst werden. Gleichzeitig wurde die Satzung in Form und Inhalt überarbeitet. Die neue „Satzung über die Benutzung und die Gebühren für die Benutzung der Musikschule der Stadt Salzgitter “ ist in der Anlage 1 dargestellt.
Mit der neuen Satzung werden zukünftig die Jahresgebühren, die bisher jeweils quartalsweise zu entrichten waren, als Abschlagszahlung zu 1/12 des Jahresbetrages monatlich im Voraus zum 1. des laufenden Monats fällig.
Außerdem wird vorgeschlagen, die Gebühren zu verändern und bürgerfreundlich ab- oder aufgerundet in 5 Euro-Schritten darzustellen.
Die Veränderungen der Gebühren sind in der Anlage 4 dargestellt und werden im Folgenden erläutert:
Seit der in 2004 erfolgten und zum Teil doch recht erheblichen Gebührenerhöhung hat sich insbesondere im Einzelunterrichtsbereich das Benutzerverhalten hinsichtlich der Unterrichtsnachfrage verändert. Im Ergebnis musste die Musikschule hier eine überproportionale Anzahl von Kündigungen hinnehmen, obwohl die Nachfrage an qualitativ hochwertigem Musikschulunterricht nach wie vor groß ist.
Die Gesamtzahl aller Unterrichtsbelegungen ist inzwischen zwar wieder angestiegen, die Schülerzahlen haben aber den Stand vor der Gebührenerhöhung 2004 noch nicht wieder vollständig erreicht.
Für den Einzelunterricht liegt laut Jahresbericht 2008 des Landesverbandes niedersächsischer Musikschulen die Durchschnittsgebühr für Einzelunterricht (45 Min.) bei rund 81 Euro im Monat. Im Vergleich der Gebühren der umliegenden Musikschulen belegt die Musikschule Salzgitter mit den bisherigen Einzelunterrichts-gebühren von 95 Euro für Kinder- und Jugendliche und 162 Euro pro Monat für Erwachsene den Spitzenplatz. Diese Gebührenhöhe ist für viele Interessierte nicht leistbar. Daher wird vorgeschlagen, die Gebühren in einzelnen Fächern, insbesondere im Einzelunterricht deutlich zu senken.
Auch unter Berücksichtigung des strategischen Zieles der „kinder- und familienfreundlichen Lernstadt“, wird vorgeschlagen, die Einzelunterrichtsgebühr (45 Minuten) für Kinder- und Jugendliche auf 85 Euro abzusenken und für Erwachsene auf 105 Euro.
Mit der vorgeschlagenen Reduzierung der Einzelunterrichtsgebühren würde der Abstand zu den niedersächsischen Durchschnittswerten verringert werden.
Beim Gruppenunterricht werden leichte Gebührenerhöhungen vorgeschlagen, damit das richtige Gebührenverhältnis zum Einzelunterricht wieder hergestellt wird.
Für die Musikalische Grundstufe (Fächer 10 – 12), dem sonstigen musikalischen Unterricht (Fächer 40 – 43) und die Ergänzungsfächer (Fächer 50 – 53) werden leichte Erhöhungen vorgeschlagen.
Weiterhin wird vorgeschlagen, die kalkulatorischen Kosten sowie die Wartungskosten für das Instrument Klavier zukünftig nicht in Form der Klaviernutzungsgebühr auf die Unterrichtsgebühr aufzuschlagen. Der Klavierunterricht ist seit mehreren Jahren landesweit rückläufig. Es scheint wenig sinnvoll, ausgerechnet dieses Instrument mit einer zusätzlichen Gebühr zu versehen, die mögliche Nutzer zusätzlich abschreckt.
Es ist davon auszugehen, dass nach der Gebührenveränderung, gerade im Einzelunterricht, die Schülerinnen- und Schülerzahlen wieder steigen werden. Die Nachfrage nach qualitativem Musikschulunterricht ist nach wie vor groß. Deswegen wurde eine Steigerung von 10 % bei der Kalkulation der Gebühren angenommen.
Mit der neuen Satzung wird auch vorgeschlagen, das Angebot der Musikschule zu verändern.
So soll aufgrund der guten Erfahrungen mit einem „Kooperationsprojekt auf Probe“ mit einer Schule sowie den steigenden Anfragen von anderen Schulen / Kindergärten das Angebot „Unterricht ab 5 bzw. 10 Personen in Zusammenarbeit mit Schulen und Kindergärten“ als festes Unterrichtsangebot aufgenommen werden (Fächer 34 und 35).
Ebenso auf Grund der positiven Erfahrungen und der guten Annahme seitens der Nutzer wird das musikalische Orientierungsangebot für Kinder von sechs bis neun Jahren „Instrumentenkarussell“, das bisher dem Fach 31 zugeordnet war, fest in den Fächerkanon der Musikalischen Grundstufe übernommen.
Weitere inhaltliche Änderungen der Satzung werden vorgeschlagen:
· In § 10 Abs. 1 wird zukünftig die bisherige Geschwisterermäßigung auf eine Familienermäßigung erweitert.
· Aufgrund von Änderungen der Rahmengesetzgebung im Sozialrecht (SGB II und SGB XII) ist der § 11 Abs. 2 an die aktuelle Begrifflichkeit anzupassen.
· Die Beendigung des Benutzerverhältnisses seitens der Stadt Salzgitter gem. § 5 Abs. 5 wird nach Rückstand bereits drei fälliger Abschlagszahlungen eingeräumt.
Zu 2.:
Die Stadt Salzgitter erhebt für den Unterricht an der Musikschule der Stadt Salzgitter Benutzungsgebühren im Sinne des § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabegesetzes ( NKAG ):
§ 5 (1) NKAG: Die Gemeinden und Landkreise erheben als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebühren, soweit nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Das Gebührenaufkommen soll die Kosten der jeweiligen Einrichtungen decken, jedoch nicht übersteigen. Die Gemeinden und Landkreise können niedrigere Gebühren erheben oder von Gebühren absehen, soweit daran ein öffentliches Interesse besteht.
Bisher wurden nach einer betriebswirtschaftlichen Vollkostenrechnung die Kosten der Musikschule für alle Unterrichtsfächer und die jeweiligen Kostendeckungsgrade berechnet. Zukünftig soll dies durch eine Betrachtung des Zuschussbedarfes der Musikschule mit Leistungs- und Kennzahlen ersetzt werden. Die Kostendeckungsgrade werden auf der Grundlage der beim Kostenträger Musikschule ausgewiesenen Aufwendungen berechnet. Die entsprechende Berechnung für 2010 ist in der Anlage 2 (Blatt 1 und 2) dargestellt.
Der Zuschussbedarf der Musikschule für das Jahr 2010 ist in einer Übersicht als Anlage 3 zusammengestellt und beträgt 387.178 Euro. Bei der Aufstellung des Teilbudgets wurden für die Musikschule unzutreffende Kostenzuordnungen anderer Bereiche des Fachdienstes bereinigt und die Einnahmen neu kalkuliert. Bei den Einnahmen wird von einer Steigerung der Schülerinnen- und Schülerzahl von rund
10 % ausgegangen. Diese Änderungen ergeben im Vergleich zum Vorjahr 2009 eine Reduzierung des Zuschussbedarfes um 157.881,- Euro. Über die tatsächliche Entwicklung der Teilnehmerzahlen und des Zuschussbedarfes in 2010 wird die Verwaltung Anfang 2011 berichten.
Zur weiteren Senkung des Zuschussbedarfes wird eine Interkommunale Zusammenarbeit mit den umliegenden Gemeinden oder der Betrieb der Musikschule in einer anderen Organisations- und/oder Rechtsform geprüft. Dabei soll auch eine mögliche Zusammenführung der Anmeldungen von VHS und Musikschule untersucht werden. Diese Prüfaufträge wurden in das Haushaltssicherungskonzept aufgenommen (Punkte 65 a und 65 b der Anlage 2 der Vorlage 4085/15). Über das Ergebnis wird bis zum 2. Quartal 2010 berichtet.