Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Salzgitter hat am 22.03.2000 ein
Nutzungskonzept für den südlichen Gutshofbereich beschlossen. Auf Grundlage
dieses Beschlusses erfolgte vom Rat der Stadt Salzgitter am 22.11.2000 ein
Projektbeschluss zur Gebäudesanierung des Verwalterhauses, Kuhstalls und
Schafstalls (Vorlage 1873/13). Folgende Nutzungen waren für die einzelnen
Gebäude vorgesehen:
- Verwalterhaus(ehemaliger
Pferdestall mit angegliedertem Wohnhaus):
Bürgerbüro, Sanitärräume und einen Personalraum, der dazugehörige
Stall: Veranstaltungsraum für ca. 130 Besucher
- Kuh-
und Schafstall: Stadtarchiv
Der Verwaltungsausschuss beschloss am 24.05.2005 eine
Nutzungsänderung für das Verwalterhaus mit Stall (Vorlage 5602/14). Aufgrund
der Schließung der Verwaltungsstelle Gebhardshagen war die Schaffung von
Büroräumen nicht mehr erforderlich. Deshalb soll das gesamte Gebäude als
Veranstaltungsort mit Nebenräumen genutzt werden.
Der Rat der Stadt Salzgitter hat am 24.01.2007 mit
Stimmenmehrheit folgenden Beschluss (Vorlage 0290/15) gefasst:
„Die
Verwaltung wird beauftragt, für die Wasserburg Gebhardshagen ein Gesamtkonzept
unter Einbezug möglichst privater Investoren aufzustellen. Dabei kann das
bisherige Konzept für die Einrichtung eines Stadtarchivs in den Stallanlagen
aufgegeben werden. Es ist bei der Aufstellung des Konzeptes insbesondere auf
die Verträglichkeit der verschiedenen Nutzungen zu achten.“
Die
Erstellung eines Gesamtkonzeptes erfolgt in zwei Schritten. Der erste Schritt
wird durch das vorliegende Grobkonzept der künftigen Nutzung des Areals
getätigt.
Angesichts der baugeschichtlichen Bedeutung und den
denkmalrechtlichen Anforderungen muss es Ziel der Stadtentwicklung sein, diesen
ca. 3,9 ha großen Bereich mit standortgerechten Nutzungen zu belegen.
Das Gelände der Wasserburg weist folgende
Standortqualitäten auf:
-
innerörtliche Lage
-
markante historische Gebäude
-
„Wasserburg Gebhardshagen“ ist als
Adresse nicht zu verfehlen
-
gute innerörtliche Verkehrsanbindung
Als Hemmnissen sind aufzuführen:
-
keine direkte Anbindung an die angrenzenden
Wohngebiete
-
Auflagen des Denkmalschutzes
-
Teilweise marode Bausubstanz
Aufgrund dieser Punkte ist für eine nachhaltige künftige
Entwicklung dieser Fläche folgende grobe Nutzungszuordnung vorgesehen:
§
Gutshaus, Wirtschaftshaus, Speicher, Torhaus,
Burgscheune: Büro- Atelier- und
Versammlungsräume für Dienstleistungen, Vereine oder soziale Dienste, nicht
störendes Gewerbe, standortgerechter, kleinteiliger Einzelhandel
§
Kuhstall: Drogeriemarkt /
Gesundheitseinrichtungen
§
Schafstall: Einzelhandel / Nahversorger
§
Verwalterhaus / Pferdestall: Vereine / Veranstaltungen
§
Sporthalle verbleibt
§
Die Freifläche nördlich des Schafstalls /
westlich der Burgscheune wird für den Neubau einer Seniorenwohneinrichtung
genutzt.
Auf dieser Basis kann als zweiter Schritt durch ein
externes Planungsbüro das künftige Nutzungskonzept detailliert ausgearbeitet
werden und insbesondere die Fragen der wirtschaftlichen Tragfähigkeit, der Erschließung,
der Stellplätze und des Verbleib des Festplatzes geklärt werden. Die endgültige
Abgrenzung des Plangebietes und Feinabstimmung der Nutzungsarten erfolgen in
dieser Planungsphase.
Auf Grundlage dieses verfeinerten Konzeptes wird ein
Investorenwettbewerb durchgeführt und anschließend ein Bebauungsplan zur
Schaffung der entsprechenden Baurechte erstellt.