Beschlussvorschlag:
Der Mustervertrag zur Vorlage 6766/14 ist so zu ändern, dass
1.
von den
Vertragspartnern vor Ort, im Regelfall ein örtlicher Verein, die laufende
Unterhaltung und Instandsetzung übernommen werden muss.
2.
Die Zuschüsse für die laufende Unterhaltung und
Instandsetzung werden auf 500,-€ / Jahr begrenzt.
Große Instandsetzungsmaßnahmen, deren Kosten den Betrag von 500,-€ pro
Maßnahme überschreiten, werden von der Stadt Salzgitter übernommen.
3.
In jedem Einzelfall ist die Bewirtschaftung der
jeweiligen Friedhofskapelle (Vereinnahmung von Gebühren, Zahlung von
Versicherungsprämien, etc.) vertraglich zu regeln.
Begründung:
In vielen dörflich geprägten Stadtteilen Salzgitters gibt es
noch eigene Friedhofskapellen, die nunmehr von der örtlichen Gemeinschaft
gepflegt werden sollen.
Während dies für die laufende Unterhaltung und
Instandsetzung verständlich ist, gibt es Schwierigkeiten bei größeren
Maßnahmen. Die örtlichen Gemeinschaften sind in der Regel nicht in der Lage,
Mittel etwa für Dach- oder Außenwandsanierungen aufzubringen.
Griffe die Stadt hier nicht helfend ein, riskierte sie ein
mittelfristiges Absterben der kleineren Friedhofskapellen. Die Stadtteile
würden zu reinen gesichtslosen Wohngebieten ohne eigene Identität.
Daher beantragt die CDU-Ratsfraktion, dass die örtliche
Gemeinschaft nur für die kleineren und laufenden Maßnahmen der Unterhaltung und
Instandsetzung zuständig sein soll. Die Zuschüsse hierfür sollen dafür auf
500,-- € pro Jahr begrenzt werden.
Größere Maßnahmen, ab einer Kostensumme von über 500,--
€, wird demnach die Stadtverwaltung bezahlen.
Damit stärkt die CDU-Fraktion die kleineren Orte in der
Stadt und fördert zudem die Identifikation der dort lebenden Bürger mit ihrer
Umgebung.
